Erstellt am 11.05.2014 um 18:04 Uhr von wischwasch
Lese doch mal den § 99 BetrVG. Da steht eigentlich alles drin.
Und das läuft dann auch so. Der AG reicht die Unterlagen ein und der BR kann innerhalb von 5 Tagen die Zustimmung verweigern, wenn einer der Gründe des § 99 BetrVG vorliegt.
Erstellt am 11.05.2014 um 18:45 Uhr von nicoline
wischwasch,
*und der BR kann innerhalb von 5 Tagen die Zustimmung verweigern,*
Wie kommst Du bloß auf 5 Tage?
Erstellt am 11.05.2014 um 18:51 Uhr von Kölner
Dem Grunde nach kann der AG dennoch denjenigen einstellen, den er für opportun hält.
@wischwasch
Sind dir die Fristen nach § 187 ff BGB geläufig? Und der Inhalt des § 99 BetrVG? Wenns, dann sollte es nicht zu deinen Aussagen kommen...
Erstellt am 11.05.2014 um 19:17 Uhr von polybär
@betriebsratten,
ich verstehe deine frage weniger nach den bekannten § als nach dem wie "wir" es handhaben?! also da wir ein Pflegefall nee ein pflegeunternehmen sind mit ca 1589 Mitarbeitern, wobei fast 88% auf die Pflegefalllen und auch wir starke Fluktuationen haben und uns einmal die Woche zum Kaffeetrinken treffen, haben wir natürlich einen Ba der uns einen Grossteil abnimmt dem Ag liegt ein Klares Mustervor so das wir zumindest die alltäglichen Einstellungen eher nach einer Checkliste abarbeiten, ansonsten würden wir andre Sachen weniger gut erledig bekommen. Einstellungen von FKS oder QBs oder sonstigen nicht täglichen Einstellungen begleiten die Freigestellten beim Bewebungsgespräch Persönlich. Wir haben INTERN vor Extern. Natürlich kommt es vor das bestimmte Direktoren mal einen Wunschkanidaten haben, da müssen wir schon abwägen was welche Auswirkungen hat.Komplett stur sein zeigte sich dabei als Fehler grade wenn wir mal einen Mitarbeiter ordendlich unterbringen wollten ( nur fordern geht wohl nicht). Leider zeigt sich grade bei Pflege Kräften das sie nach einer Langenberuflichen Leistung Störungen im Bewegungsapparat haben. Dabei stellten wir fest das alles nichts hilft wenn die Leute an ihren neuen Arbeitsplatz nicht willkommen sind. Deshalb gehen wir nach Abwägung Kompromisse ein. Wenn es kein Brotfrisst, nehmen wir am BR tag auch nachgereichte an. Da wir eh Hände ringend Pflegekräfte suchen ist das auch kaum ein Problem. Bei den offenstellen an Pflegekräften wäre es auch wenig hilfreich wenn wir als BR den "Großen bogen" abfordern würden. Wir haben nun mal mehr Plätze frei als Bewerber, selbst unsre FK Stellen (Wohnbereichsletung,QB etc..) müssen wir extern vergeben weil intern das keiner mehr machen möchte. Und das obwohl wir sogar gut Bezahlen allerdings fordert die Firma auch viel.
Wir mussten uns fragen WO steigen WIR wie viel Zeit rein und was bringt es uns und den Menschen. Mag sein das es Formal nicht 100ig ist weil nicht jeder Bewerber auf eine Pflegestelle überprüft wird vom BR und wir uns auf die Unterlagen verlassen.Aberdafür stecken wir mehr Zeit in die Dienstpläne und den Arbeitsschutz und die IT und die Persönliche Betruung an der Basis.(hoffe ich zumindest, was die Freigestellten machen wenn ich nicht daneben bin kann ich ja nun nicht beeinflussen oder dürfen.) Ist auch egal die wurden ja im Kreise iher Liebsten Gewählt.
Hat sich bei euch was verändert (oder besteht der Wunsch) oder warum fragst du?
Erstellt am 12.05.2014 um 07:35 Uhr von ickederdicke
@betriebsratten,
eure Frage betraf auch die Vorlage von Bewerbungen an die SBv.
Diese ist immer dann dabei - und bekommt dann auch alle Bewerbungen zu sehen, ist bei allen Bewerbungsgesprächen , auch der nicht SB Bewerber dabei - wenn sich ein Schwerbehinderter bewirbt, ggf. schon, wenn die Vermutung besteht, ein Bewerber sein SB.Auch wenn jemand im Bewebungsgespräch aus sich herausgeht und als SB"outet"
ist die SBV unverzüglich zu beteiligen. Genauer sagt es der §95 SGB IX. Gedacht war die SBV Beteiligung vom Gesetzgeber hier um den Bewerbern mit Handycap Chancengleichheit zu gewähren und deren Rechte zu wahren.
Bei uns läuft dies quasi vollautomatisch über das HR System.Musste anfangs zwar dran erinnern, aber als es einmal lief ging es .
Erstellt am 12.05.2014 um 08:00 Uhr von betriebsratten
@alle also die ersten haben falsch gelesen-ich spreche nicht von EINSTELLUNGEN für die der 99er gilt sondern von BEWERBUNGEN.
Wir bekommen Bewerbungen derzeit erst dann wenn die abgelehnt sind bzw-sofern Gespräche waren-die schon getätigt wurden. Und das möchten wir ggf. ändern-deshalb die Frage
@polybär-welche Punkte enthält die Checkliste?