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Disziplinargespräche - Ankündigungsfristen, Vertretung durch BR und Protokoll

K
kneipp
Nov 2016 bearbeitet

Werte Kollegen,

bin gerade in einer Abteilung gelandet, in der die Abteilungsleitung schnell mal ein Disziplinargespräch unter "6 Augen" (Abteilungsleitung, Stellvertreter, Mitarbeiter) führt. Von diesen Gesprächen werden Protokolle erstellt und zur Personalakte geheftet.

Fragen:

  • Gibt es eine Frist, in der das Disziplinargespräch vorher angekündigt werden muss?

  • Hat der Mitarbeiter Anspruch auf einen Vertreter des Betriebsrats, der ihn begleitet? Im Seminar habe ich das so meines Erachtens so gehört, finde es aber nicht mehr in meinen Unterlagen... :

  • Wie lange dürfen diese Protokolle aufgehoben werden bzw. wann kann der Mitarbeiter verlangen, das sie aus seiner Personalakte entfernt werden?

Danke für die Hilfe!

2.08603

Community-Antworten (3)

G
ganther

18.04.2011 um 12:29 Uhr

§ 82 BetrVG könnte ein Ansatzpunkt sein. Ankündigungsfristen gibt es nicht. Was sind denn das für Protokolle? Abmahnungen enthalten?

R
Rosalie

19.04.2011 um 14:00 Uhr

Hallo , ein AN darf zu jedem Gespräch in dem es um seine Arbeit, sein Verhalten oder sein Arbeitsplatz geht ein BR- Mitglied seines Vertrauens mitnehmen. § §81, 82 BetrVG

P
paula

19.04.2011 um 14:13 Uhr

ein AN darf zu jedem Gespräch in dem es um seine Arbeit....

Da muss man aber sehr stark differenzieren was hier unter Arbeit zu verstehen ist! Wenn der AG nur das Arbeitsverhältnis beenden will z.B. geht es massiv um die Arbeit aber Du hast trotzdem keinen Anspruch auf einen BR

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