Einsichtnahme in BR-Protokoll durch Ersatzmitglieder?
Wie sieht das mit der Einsichtnahme in das BR-Protokoll durch Ersatzmitglieder aus?
Im Moment werden für verhinderte BR-Mitglieder die Ersatzmitglieder eingeladen. In der Sitzung wird dann das Protokoll der letzten Sitzung besprochen/zum lesen gegeben.
Jetzt wurde angefragt, ob alle Ersatzmitglieder das Recht haben, in alle BR-Protokolle Einsicht zu nehmen. Geht das? Wie sieht das dann mit der "nichtöffentlichkeit" der BR-Sitzung aus. Kann auch das letzte in der Liste der Ersatzmitglieder in jedes Protokoll einsehen, obwohl es höchst unwahrscheinlich ist, dass alle 15 BR-Mitglieder ordentlich verhindert sind? Gibt es da eine rechtliche Grundlage?
Community-Antworten (1)
24.10.2006 um 18:27 Uhr
@Dana, Ein Ersatzmitglied tritt für die Dauer des verhinderten BR-Mitglied`s mit allen Rechten und Pflichten an dessen Stelle. § 25 Rd. 7 BetrVG Fitting. Nach Beendigung der Vertretung tritt es in die Reihen der Ersatzmitglieder zurück. § 25 Rd. 15 BetrVG Fitting. Das heisst also, nur während der Vertretungszeit kann ein Ersatzmitglied Einsicht in BR-Protokolle nehmen.
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