Erstellt am 13.04.2011 um 16:31 Uhr von wölfchen
. . . wenn es notwendig und begründbar ist - ansonsten richtet sich die Arbeitszeit des BR nach der Betriebsüblichen . . .
Erstellt am 13.04.2011 um 16:57 Uhr von nicoline
wölfchen,
ich bewundere Dich, dass Du diese Frage verstanden zu haben scheinst ;-))
Erstellt am 13.04.2011 um 17:30 Uhr von wahlvst
Mandatsarbeit ist KEINE Arbeit gem. ArbZG, also fällt sie auch nicht unter die Regelung betreffend Sonntagsarbeit.
Es könnte auch ein Fall des § 37 (3) vorliegen
Erstellt am 13.04.2011 um 17:57 Uhr von mainpower
Hallo,
Betriebsratsarbeit sollte eigentlich in der betriebsüblichen Arbeitszeit stattfinden. Arbeitet Ihr normalerweise auch Sonntagsß Wenn nicht frage ich mich was er da Sonntags machen will was er unter der Woche nicht kann?
Erstellt am 13.04.2011 um 18:42 Uhr von susiundstrolch
Wir sind ein 3 Schicht Betrieb samt Wochenende und Feiertage.
Erstellt am 14.04.2011 um 10:18 Uhr von wölfchen
@ nicoline,
also hat mich meine Kristallkugel nicht im Stich gelassen ;-)
@ susiundstrolch
wie ich oben schon schrieb - wenn es notwendig und begründbar ist. Ich konstruiere mal: ein/e Kollege/in hat am WE Dienst und ein dringendes Problem, welches er/sie mit dem BRV erörtern möchte. Der BRV ist so edel, hilfreich und gut und geht tatsächlich Sonntag ins BR-Büro, klärt die Angelegenheit und macht anschließend auch gleich eine Gesprächsnotiz.
Nur eine von vielen denkbaren Möglichkeiten . . .
Erstellt am 14.04.2011 um 11:21 Uhr von nicoline
@wölfchen
meine Kristallkugel hätte ausgeworfen, dass der vollfreigestellte BRV am Sontag nicht seiner Mandatsarbeit sondern seiner eigentlichen Arbeit nachgegangen ist und die BR Kollegen das nicht so toll finden. Aber, hab bestimmt die Kugel aus dem Ausverkauf erwischt ;-))