Hallo zusammen,

unser Unternehmen wird im April, Stand jetzt, über 500 MA haben, einige Monate später aber wohl darunter liegen. Zum Zeitpunkt der Wahl wären also zwei Freistellungen möglich, die dann aber u. U. revidiert werden können, da meines Wissens nicht der Zeitpunkt der Wahl entscheidend ist, sondern dies während der Amtszeit variieren kann. Liege ich hiermit korrekt? Wo finde ich valide Rechtsprechung dazu? Und dann die hautsächliche Frage: Wie verfahren wir unter diesen Umständen? Da wir wohl in wenigen Monaten unter dem Schwellenwert liegen, wird sich kein zweiter BR zur Freistellung durchringen bei dieser Konstellation. Bzw. wenn doch, wer von den zwei dann Freigestellten, wird durch wen und warum davon entbunden?
Vielen Dank schon mal für die Antworten, schönes Wochenende und eine besinnliche Weihnachtszeit. Bleibt gesund.