Erstellt am 08.06.2018 um 19:38 Uhr von BRHamburg
Das kommt auf den Grund für das Treffen mit der Gewerkschaft an. Wenn es eine Veranstaltung der Gewerkschaft für BRM ist dann geht das über ein Beschluss des Gremiums.
Erstellt am 08.06.2018 um 20:11 Uhr von tomtom38
Danke nach Hamburg. So wie ich ihn verstanden habe, will er "ein paar Dinge klären", aber nicht vom Betriebsrat aus.
Erstellt am 08.06.2018 um 20:17 Uhr von Moreno
Das ist wohl eher Privatvergnügen!
Erstellt am 08.06.2018 um 20:20 Uhr von alter Mann
Ein Kollege, der mit seiner Gewerkschaft "was klären will", macht das in seiner Freizeit. Das dürfte dann aber keinen ganzen Tag dauern.
Wenn der BR das BRM per Beschluss zur Gewerkschaft schickt, um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten, könnte das noch in den Rahmen der BR-Arbeit fallen. (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Einfacher und rechtssicherer dürfte es sein, wenn der BR den Gewerkschaftssekretär einläd.