Hallo! Der Betriebsrat (hat nach Beratung mit der GL) auf einer seiner Sizungen beschlossen, mich (Vorsitzender) zu 50% von meiner beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen. Nun haben wir in der Beschlussfassung kein konkretes Datum (ab wann die Freistellung in Kraft treten soll) festgelegt. - Wäre das aber absolut notwenig gewesen?
Oder reicht es, wenn wir in der Mitteilung an den Arbeitgeber angeben, das die Freistellung nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist (Einspruchszeit des Arbeitgebers) in Kraft treten soll???
Viele Grüße & vielen Dank!!
Ich habe die Frage gestern schon gestellt, bin aber noch nicht ganz zurieden mit den Antworten bzw. weiß ich immer noch nicht, ob bei der Beschlussfassung ein konkretes Datum, ab wann die Freistellung in Kraft treten soll, angegeben werden muß...