Hallo zusammen,
zuerst ein Paar Grundsatzinformationen:

Bei Beginn der Wahlperiode hatte der AG >200 Mitarbeiter. Es wurde ein 9er Gremium gewählt und ein BR zu 25% freigestellt.
Der Betrieb wurde insolvent und die Anzahl der Mitarbeiter sank auf <200.
Jetzt sind BRV und Stellvertretung von ihren Ämtern zurück getreten (BRV auf eigenen Wunsch und Stellvertreter da er den Arbeitgeber verlässt)
Es fand eine Neuwahl des BRV statt, dieser Beantragt jetzt eine 50%ige Freistellung.
Der Freigestellte BR gibt seine Freistellung ab.
Der Arbeitgeber lehnt nun die Freistellung ab, da bei Betrieben <200 MA keine Freistellung vorgesehen ist und der BRV an seiner Arbeitsstätte, gemäß Arbeitgeber, nicht freizustellen und unverzichtbar ist.

jetzt die Fragen:
1) Darf der Arbeitgeber die Freistellung verweigern?
2) Ist eine Freistellung unter diesen Gesichtspunkten wirklich nicht vorgesehen?
3) Muss unter dieser Situation dann nicht auch der BR verkleinert werden/Neuwahlen?