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AT-vergütung unterhalb Tariflohn für Aushilfe

P
Passat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir als Betriebsrat haben die geplante Einstellung und Eingruppierung eines Zivildienstleistenden ( Zivildienst bis 30.4.2011) vom 01.05. bis 31.07.2011 als Aushilfe in einer Abteilung mit einer AT -Vergütung vorgelegt bekommen. Diese Vergütung liegt unterhalb der tariflichen Eingruppierung. (EG 1 TVöD). Wir unterliegen noch dem TVöD.Die Aushilfe wird dringend gebraucht, um den Zeitraum zu überbrücken. Unsere Frage ist, kann der AG einfach unter Tariflohn vergüten. Auf Nachfrage bei der Personalleiterin erhielten wir die Auskunft, wenn wir dem nicht zustimmen, wird es keine Einstellung geben. Wer kann uns helfen?

1.02301

Community-Antworten (1)

R
rkoch

25.03.2011 um 10:49 Uhr

Auf Nachfrage bei der Personalleiterin erhielten wir die Auskunft, wenn wir dem nicht zustimmen, wird es keine Einstellung geben.

Was soll man Euch da helfen? Niemand kann den AG zwingen jemanden einzustellen...., außer:

Die Aushilfe wird dringend gebraucht, um den Zeitraum zu überbrücken.

Tja, und hier könnt ihr lässig zurückantworten: "Kein Problem, dann stellt ihr ihn nicht ein und dann bleibt die Arbeit halt liegen, denn Überstunden könnt ihr vergessen".... Wenn ihr bereit seid das durchzuziehen wird es durchaus nochmal interessant.

Aber noch zur eigentlichen Frage:

Unsere Frage ist, kann der AG einfach unter Tariflohn vergüten.

Ja er kann.... Vielleicht aber auch nicht..... Ad 1: In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Der AG kann mit dem AN vereinbaren WAS ER WILL Ad 2: Der Betriebsrat kann eine (richtige !) Eingruppierung nach TV für alle AN verlangen und auch durchsetzen. Er kann aber nicht durchsetzen das der AG die mit dem BR vereinbarte Eingruppierung auch vertraglich umsetzt! Das kann nur der AN selbst verlangen. Ad 3: Der AN kann das aber auch nur verlangen, wenn Tarifbindung gilt (sprich AN in der GEW oder Vereinbarung der Geltung des TV über AV. Ad 4: Wenn der AG GRUNDSÄTZLICH allen AN Tarifbindung gewährt, dann kann er einzelne AN nicht ausschließen. (Finde das Urteil des BAG jetzt nicht, ist aber so...)

Ergo: Was jetzt bei Euch geht/nicht geht müsst ihr selber wissen....

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