Hallo!

Wir als Betriebsrat haben die geplante Einstellung und Eingruppierung eines Zivildienstleistenden ( Zivildienst bis 30.4.2011) vom 01.05. bis 31.07.2011 als Aushilfe in einer Abteilung mit einer AT -Vergütung vorgelegt bekommen. Diese Vergütung liegt unterhalb der tariflichen Eingruppierung. (EG 1 TVöD). Wir unterliegen noch dem TVöD.Die Aushilfe wird dringend gebraucht, um den Zeitraum zu überbrücken. Unsere Frage ist, kann der AG einfach unter Tariflohn vergüten. Auf Nachfrage bei der Personalleiterin erhielten wir die Auskunft, wenn wir dem nicht zustimmen, wird es keine Einstellung geben.
Wer kann uns helfen?