Erstellt am 27.01.2012 um 10:48 Uhr von Lernender
genauso knapp. Keine Regelung keine Ansprüche.
Erstellt am 27.01.2012 um 10:53 Uhr von rkoch
> AT Verträge
Ohne TV kann es im Wortsinne keine "AT-Verträge" geben, aber das nur am Rande.
> Auf was muß der AG die Lohnerhöhung bezahlen.
Da der AG selbst freiwillig die Lohnerhöhung ansetzt (wozu er ja nicht verpflichtet ist) legt er selbst auch die Regeln fest wie das erfolgt (Prozentual, Festbetrag, Zulage, etc.). Je nach Lage der Dinge könnte bei der Verteilung ein MBR des BR nach §87 (1) Nr. 10 in Frage kommen, z.B. wenn er NICHT prozentual erhöht. I.d.R. erfolgt sie auf das Grundgehalt, er kann aber grundsätzlich auch nur die "freiwillige Zulage" erhöhen, wobei dann fraglich ist wie viel diese "Lohnerhöhung" wert ist wenn sie jederzeit widerrufen werden kann.
Sofern das Grundgehalt erhöht wird und die "freiwillige Zulage" einen prozentualen Anteil des Grundgehaltes darstellt erhöht sich zwangsläufig auch der Geldbetrag dieser, sofern sie als Festbetrag ausgewiesen ist verändert sie sich i.d.R. nicht, es sei denn diese "freiwillige Zulage" ist Bestandteil einer arbeitsvertraglichen Regelung (dann ist sie aber nicht freiwillig) und dort ist etwas anderes geregelt.
> Ist das Rechtens.
Was ? Die Frage verstehe ich nicht. Außerhalb eines TV ist alles rechtens was nicht unbillig oder sittenwidrig ist. Und eine Lohnerhöhung ist das i.d.R. grundsätzlich nicht, es sei denn sie kommt nur einzelnen AN zu gute.