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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung eines Strafpunktesystems

R
Rassmus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Wissenden, ich habe hier folgendes Problem: Der Vorgesetzte verteilt jetzt plötzlich bei Fehlleistung sogenannte Strafpunkte. Drei angefallene Strafpunkte sollen mit 15 min Strafzeit abgegolten werden. Die Strafzeit wird natürlich nach dem Ausstempeln abgeleistet. Der Betriebsrat ist von dieser neuen Methode nicht unterrichtet worden. Die Verteilung dieser Strafpunkte scheint eher willkürlich zu verlaufen. Ein Verfallsdatum haben sie anscheinend auch nicht. Ich sehe eigentlich hier unser Mitbestimmungsrecht beschädigt. Kann man hier von einer Betriebsbuße sprechen ? Welche Möglichkeiten haben wir hier ?  

Gruß Rassmus

1.32105

Community-Antworten (5)

N
nurmalsogefragt

23.03.2011 um 21:35 Uhr

Gebt dem Vorgesetzen 101 Strafpunkte oder gleich die "rote Karte". Denn er darf dieses nicht. Fragt ihn einmal nach der Rechtsgrundlage dafür ihr würdet es gerne mit euren Anwalt besprechen.

Als BR sollte man wissen, dass KEIN Vorgesetzter und kein AG so etwas darf. Also "gelbe Karte" für den BR.

Der AG kann Fehlverhakten abmahnen, dass ist aber auch schon alles. Aber es gibt grundsätzlich kein Nachsitzen, dass gab es früher mal in Schulen.

Also als BR ganz dringend auf die hier sehr notwendige Schulung oder/und auch einmal das BetrVG lesen. Denn lesen bildet.

N
nicoline

23.03.2011 um 21:40 Uhr

Rassmuss Ich sehe eigentlich hier unser Mitbestimmungsrecht beschädigt. Nach welchem §?

A
alterBrummbär

23.03.2011 um 21:50 Uhr

Rassmus, Betriebsbußen sind gesetzlich nicht geregelt. Sie unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Netten Brief an den AG dies zu unterlassen.

N
nicoline

23.03.2011 um 21:56 Uhr

aB alter Verräter!

A
alterBrummbär

23.03.2011 um 22:01 Uhr

nicoline, abikavnl

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