Einführung eines Strafpunktesystems
Hallo Ihr Wissenden, ich habe hier folgendes Problem: Der Vorgesetzte verteilt jetzt plötzlich bei Fehlleistung sogenannte Strafpunkte. Drei angefallene Strafpunkte sollen mit 15 min Strafzeit abgegolten werden. Die Strafzeit wird natürlich nach dem Ausstempeln abgeleistet. Der Betriebsrat ist von dieser neuen Methode nicht unterrichtet worden. Die Verteilung dieser Strafpunkte scheint eher willkürlich zu verlaufen. Ein Verfallsdatum haben sie anscheinend auch nicht. Ich sehe eigentlich hier unser Mitbestimmungsrecht beschädigt. Kann man hier von einer Betriebsbuße sprechen ? Welche Möglichkeiten haben wir hier ?
Gruß Rassmus
Community-Antworten (5)
23.03.2011 um 21:35 Uhr
Gebt dem Vorgesetzen 101 Strafpunkte oder gleich die "rote Karte". Denn er darf dieses nicht. Fragt ihn einmal nach der Rechtsgrundlage dafür ihr würdet es gerne mit euren Anwalt besprechen.
Als BR sollte man wissen, dass KEIN Vorgesetzter und kein AG so etwas darf. Also "gelbe Karte" für den BR.
Der AG kann Fehlverhakten abmahnen, dass ist aber auch schon alles. Aber es gibt grundsätzlich kein Nachsitzen, dass gab es früher mal in Schulen.
Also als BR ganz dringend auf die hier sehr notwendige Schulung oder/und auch einmal das BetrVG lesen. Denn lesen bildet.
23.03.2011 um 21:40 Uhr
Rassmuss Ich sehe eigentlich hier unser Mitbestimmungsrecht beschädigt. Nach welchem §?
23.03.2011 um 21:50 Uhr
Rassmus, Betriebsbußen sind gesetzlich nicht geregelt. Sie unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Netten Brief an den AG dies zu unterlassen.
23.03.2011 um 21:56 Uhr
aB alter Verräter!
23.03.2011 um 22:01 Uhr
nicoline, abikavnl
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