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Einführung einer Betriebsordnung

A
AbisZ
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Was kann alles rechtlich (schlimmstenfalls) möglich sein wenn ein Arbeitgeber(es gibt keinen Betriebsrat) eine Betriebsordnung einführen will und mit jedem Arbeitnehmer einen Ergänzungsvertrag mit der Bezugnahme zur Betriebsordnung abschliessen will?

Kann man sich individuell dagegen wehren bzw. Die Zustimmung zu einzelnen Bestandteile wehren wenn sie einem nicht gefallen?

Inwieweit können arbeitsvertragliche Bestandteile (einseitig?)geändert werden?

Was kann alles geändert werden?

Wo sind die Grenzen des Arbeitgebers?

Vielen dank für eure mühe!

1.50602

Community-Antworten (2)

O
Oblatixx

18.04.2014 um 09:51 Uhr

Was dir nicht gefällt musst Du nicht unterschreiben. Wenn Du nicht unterschreibst, wirst Du mit den Konsequenzen leben müssen.

Wo sind die Grenzen des Arbeitgebers? Teste es aus. Alles, was gesetzlich definiert ist, setzt ihm Grenzen. Soziales Denken - nicht.

W
wischwasch

18.04.2014 um 10:43 Uhr

Verträge können nicht einseitig geändert werden. Darum sollst Du ja auch unterschreiben. Brauchst Du natürlich nicht. Folge: Chef sauer und lässt es Dich spüren. Dann hast Du entweder ein dickes Fell, unterschreibst doch und/oder leitest BR-Wahlen ein, um bei Fragen der Ordnung im Betrieb mitbestimmen zu können.

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