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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung Qualitätsmanagementsystem

P
Papalou
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns soll demnächst Konzernweit das Qualitätsmanagementsystem "Investors In People" eingeführt werden. Nun stellt sich bei uns die Frage, ist das ganze nicht mitbestimmungspflichtig? Ein paar sagen ja und ein paar sagen nein. Kennt das schon jemand und kann dazu etwas sagen? Vielen Dank für Eure Mühe.

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Community-Antworten (1)

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gironimo

31.10.2013 um 10:48 Uhr

Das ganze System wahrscheinlich nicht. Allerdings bergen alle Qualitätsmanagementsysteme eine Vielzahl von mitbestimmungspflichtigen Aspekten in sich. Da kommen Fragen der Ordnung im Betrieb genauso ins Spiel, wie Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze; auch Mitbestimmungsfragen aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (IT) spielen oft eine große Rolle.

  1. Schritt: Umfassende Informationen einfordern. Dem AG deutlich machen, dass der BR Mitbestimmungsrechte berührt sieht (Details nach Prüfung der Informationen)
  2. Einen Sachverständigen hinzuziehen (eventuell Inhouseseminar, das sich auf die spezielle Situation bei Euch im Betrieb einstellt.

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