Erstellt am 31.10.2013 um 09:48 Uhr von gironimo
Das ganze System wahrscheinlich nicht. Allerdings bergen alle Qualitätsmanagementsysteme eine Vielzahl von mitbestimmungspflichtigen Aspekten in sich. Da kommen Fragen der Ordnung im Betrieb genauso ins Spiel, wie Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze; auch Mitbestimmungsfragen aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (IT) spielen oft eine große Rolle.
1. Schritt: Umfassende Informationen einfordern. Dem AG deutlich machen, dass der BR Mitbestimmungsrechte berührt sieht (Details nach Prüfung der Informationen)
2. Einen Sachverständigen hinzuziehen (eventuell Inhouseseminar, das sich auf die spezielle Situation bei Euch im Betrieb einstellt.