Erstellt am 20.06.2006 um 09:20 Uhr von betriebsratten
Erstellt am 20.06.2006 um 09:23 Uhr von Mona-Lisa
@betriebsratten,
hast du schon mal was von:
Entgeltrahmenabkommen (ERA) gehört, so rein zufällig...
Erstellt am 20.06.2006 um 09:24 Uhr von guenni
Entgelt Rahmentarifvertrag der IGM.
Erstellt am 20.06.2006 um 10:13 Uhr von Frank B.
Der AG untersagt immer gerne Sachen, die der BR nicht machen "sollte".
Darf der das? ;-)
Erstellt am 20.06.2006 um 10:51 Uhr von Manni F.
Für mich stellt sich erstmal die Frage, wohin einzuladen? Ins BR Büro? Oder gar BR-Sitzung?
Und, Mitarbeiter für die ihr zuständig seid?
Erstellt am 20.06.2006 um 11:09 Uhr von guenni
hallo manni,
die kollegen sollten zum Br büro eingeladen ,um eine tätigkeitsbeschreibung fur jeden zu erfassen.
Erstellt am 20.06.2006 um 13:55 Uhr von Monika
Es ist Aufgabe des Unternehmens, Tätigkeitsbeschreibungen für jeden Arbietsplatz zu erstellen (schau bitte in den ERA-TV rein). Das Unternehmen muss auch jedem AN die für ihn zutreffende Arbeitsplatzbeschreibung zugänglich machen. Tut Euch das als BR bloß nicht an, die Arbeit von Führungskräften zu machen! Besser ist es, die Beschreibungen des Unternehmens zu prüfen und bei Unklarheiten den AN zu befragen. Damit erspart Ihr Euch ne ganze Menge Arbeit und Probleme, denn gewählte Formulierungen machen sich unmittelbar bei den Bewertungen bemerkbar.