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Einführung eines Arbeitszeitkonto

C
corchise
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind 18 Beschäftigte in unserer Firma und haben einen BR bestehend aus 1 Person. Wir gehören zum Bereich "Speditionen und Logistik". Kann der BR, der ja nur 1 Person ist, gegen den Willen der Belegschaft, mit der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung bzw. einen Haustarifvertrag machen, in welchem Arbeitszeitkonten eingeführt werden. Bisher hatten wir eine 5 Tage Woche im Dreischichtrythmus und haben Samstags sowie Sonntags freiwillig gearbeitet. Das Wochenende wurde uns als Überstunden bezahlt.

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Community-Antworten (3)

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Tequilla

24.02.2007 um 10:33 Uhr

@corchise

  1. ..zunächst müsste man die Begriffe mal trennen in a) Betriebsvereinbarung b) Haustarifvertrag.
  2. Eine BV in Sachen Arbeitszeitkonten kann man prinzipiell machen!
  3. Ein Haustarifvertrag geht meines Wissens nach nur mit einer Gewerkschaft?
  4. Ein BR, bestehend aus einem BRM (incl. ein Ersatz?) dürfte doch eigentlich gar keine Möglichkeit haben gegen den Willen der Belegschaft irgendetwas zum Nachteil der MA abzuschließen?
M
Mona-Lisa

24.02.2007 um 10:34 Uhr

@corchise, ein Haustarif wird zwischen dem Arbeitgeber und einer Gewerkschaft ausgehandelt. Eine Betriebsvereinbarung ist da schon möglich...

Aber "...gegen den Willen der Belegschaft...." ?

Du bist doch von den Kollegen gewählt worden, um IHRE Interessen zu vertreten. In einer Betriebsversammlung (4 im Jahr sind gesetzlich vorgeschrieben!) solltest du die Gründe für dein Vorhaben erläutern und mit deinen Kollegen die weiteren Schritte besprechen.

F
Fayence

24.02.2007 um 10:41 Uhr

corchise,

wie lauten denn Eure Arbeitsverträge > auch auf 5 Tage Woche > Mo-Fr?

Darf bei Euch überhaupt an einem Sonntag gearbeitet werden? Siehe ab §9 ArbZG!

P.S. Letztendlich geht es Euch doch wohl nur um die bislang bezahlten Überstunden, oder?

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