Erstellt am 24.02.2007 um 09:33 Uhr von Tequilla
@corchise
1) ..zunächst müsste man die Begriffe mal trennen in
a) Betriebsvereinbarung b) Haustarifvertrag.
2) Eine BV in Sachen Arbeitszeitkonten kann man prinzipiell machen!
3) Ein Haustarifvertrag geht meines Wissens nach nur mit einer Gewerkschaft?
4) Ein BR, bestehend aus einem BRM (incl. ein Ersatz?) dürfte doch eigentlich gar keine Möglichkeit haben gegen den Willen der Belegschaft irgendetwas zum Nachteil der MA abzuschließen?
Erstellt am 24.02.2007 um 09:34 Uhr von Mona-Lisa
@corchise,
ein Haustarif wird zwischen dem Arbeitgeber und einer Gewerkschaft ausgehandelt.
Eine Betriebsvereinbarung ist da schon möglich...
Aber "...gegen den Willen der Belegschaft...." ?
Du bist doch von den Kollegen gewählt worden, um IHRE Interessen zu vertreten.
In einer Betriebsversammlung (4 im Jahr sind gesetzlich vorgeschrieben!) solltest du die Gründe für dein Vorhaben erläutern und mit deinen Kollegen die weiteren Schritte besprechen.
Erstellt am 24.02.2007 um 09:41 Uhr von Fayence
corchise,
wie lauten denn Eure Arbeitsverträge > auch auf 5 Tage Woche > Mo-Fr?
Darf bei Euch überhaupt an einem Sonntag gearbeitet werden? Siehe ab §9 ArbZG!
P.S.
Letztendlich geht es Euch doch wohl nur um die bislang bezahlten Überstunden, oder?