Erstellt am 13.02.2011 um 20:39 Uhr von Kölner
Erstellt am 13.02.2011 um 20:41 Uhr von pfeilenbogen
...aber nur, wenn der Beschluss noch keine Auswirkung erzielt hat. Um welche Art Beschluss geht es eigentlich??
Einstellung, Versetzung, Mehrarbeit usw. dürfte nicht gehen, da die Maßnahme gelaufen!
Von daher das "ghet" von Kölner nicht ganz nachvollziehbar!
Erstellt am 13.02.2011 um 20:44 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
Wenn man nach einem Jahr einen Beschluss mit Aussenwirkung anders beschließt, dann beschließt man ihn anders.
OB ABER der Beschluss dann eine Rechtsgültigkeit bedingt ist doch ganz was anderes.
Wenn Fragesteller, wie die Kollegin hier, nicht mit ausführlicheren Informationen daherkommt, dann muss man mit einer solchen Antwort immer rechnen. Ob Dein Einwand dann stimmt oder nicht ist bis dahin ebenso vakant!
Erstellt am 13.02.2011 um 20:48 Uhr von xXlilliXx
Die GF hat letztes Jahr ein MA-Feetback eingeführ dieser bogen soll jetzt geändert werden und drei jahre in die Personalakte das haben wir abgelehnt und da die GF nun den alten Bogen nutzen will wollen wir den jetzt per Heilungsbeschluss auch ablehnen ...geht das ? bin noch neu und trau der sache nicht
Erstellt am 13.02.2011 um 20:49 Uhr von pfeilenbogen
Der Fragesteller wollte kein Orakel, denke ich. Dann sollte man doch lieder nach der Art des Beschlusses fragen.
Denn es geht ihm bestimmt darum ob die Neufassung eines Beschlusses auch rechtlich, also Rechtsgültig möglich ist. Klar der BR kann auch beschließen alle Ledige bekommen 2 Tage Zusatzurlaub um sich Partner suchen zu können. Das wäre dann ein Beschluss der nie rechtlich, also Rechtsgültig möglich ist, also für die Tonne,
Erstellt am 13.02.2011 um 20:52 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
Dann sind wir uns ja einig.
Angesichts der neuen Infos der Fragestellerin können wir ja nunmehr mit Bedacht äußern, dass es sich hier um einen neuen Beschluss handelt zu einem neuen Antrag des AG.
Erstellt am 13.02.2011 um 20:58 Uhr von pfeilenbogen
Dann wäre es ja kein Heilungsbeschluss zur nachträglichen abgelehnung. Denn dann wäre es ein ganz normaler Fall. Dazu müsste dann aber der AG eine NEUE Vorlage/ Vorgang zur MB machen. Doch och denke das trifft hier nicht zu.
Hier ist es wohl so, dass der BR vor einem Jahr einer Sache zugestimmt hat und es heute bereut. Ggf. war es auch nicht der aktuelle BR sonder das "alte" BR-Gremium.
Dann hätte der BR heute die "A...-Karte" gezogen!
Erstellt am 13.02.2011 um 21:01 Uhr von xXlilliXx
genau ...wir wollen diese Feetbackgespräche nicht...jedoch hat der alte BR diesen im letzten Jahr schon durchgewinkt ...machbar oder nicht?
Erstellt am 13.02.2011 um 21:03 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
Nö!
Man kann selbst einen solchen Beschluss noch mal kippen - zumal: Jetzt ist's ein Jahr später und sicherlich hat dieser BR neue Erkenntnisse gewonnen, dass er den damaligen Beschluss noch mal kippt.
Übrigens: Das ist dann Demokratie.
Wenn man Deiner nicht gesetzkonformen Logik folgen würde, hätte der AG stets leichtes Spiel...
@xxxx
Ihr habt doch gute Gründe, den Beschluss des damaligen BR dieses Mal zu kippen, nicht wahr?
Erstellt am 13.02.2011 um 21:11 Uhr von xXlilliXx
diese befragung finden einige BR Mitglieder für unnötig da sie in der vergangenheit nichts gebracht haben ...vielleicht für den chef...der jeden Ma in einem vier Augengespräch beurteilt nach einem fragenkatalog den er zusammengestellt hat ohne den BR mit einzuschliessen reicht das?
Erstellt am 13.02.2011 um 21:20 Uhr von Kölner
@xxx
Ich würde einen netten Beschluss fassen, den ich dann dem AG mit entsprechenden Worten mitteilen würde.
Allerdings würde ich nicht Begrifflichkeiten wie 'nichts bringen' in der Argumentationskette verwenden. WARUM die Befragungen aus Eurer Sicht nichts bringen ist viel entscheidender...
Erstellt am 13.02.2011 um 21:27 Uhr von alterBrummbär
..der Beschluss dürfte sich doch auch nur auf den damaligen Vorgang bezogen haben und nicht für alle Ewigkeiten.
Sollte für die Zukunft in einer BV geregelt werden.
Erstellt am 13.02.2011 um 21:30 Uhr von xXlilliXx
vielen dank :) ich hatte nur meine Bedenken das wir das nicht dürfen aber sieht ja wohl so aus als könnten wir das mit einer richtigen Begründung wirklich durchziehen ohne Konzequenzen ....da ich ja nicht dagegen bin müssen die sich was einfallen lassen und nicht ich ;)
Erstellt am 13.02.2011 um 21:31 Uhr von pfeilenbogen
Wenn der BR Feedbackgesprächen zugestimmt hat und das Ganze nicht mit einer BV unterkegt hat, welche man ggf. kündigen könnte, kann der BR nun dem AG die Durchführung dieser nicht untersagen auch nicht mit einem neuen Beschluss. Es sei die Rheinländer hätten ein eigenes mir bisher nicht bekanntes BetrVG.
Denn Feedbackgespräche sind grundsätzlich erlaubt unterliegen nur der MB. Der AG kann und darf nun nur nichts ändern. Muss sich also strikt an das vereinbarte halten.
Der BR könnte also nur mit dem AG reden. Doch er kann einfach gleich abblocken und sagen kein Interesse
Erstellt am 13.02.2011 um 21:39 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
Wenn man Deiner Argumentation folgen würde, würde man dem BR sämtliche MBR aus der Hand nehmen.
Manchmal bekommt man das Gefühl, Du spielst den BR-MBR-Verhinderer. So funktioniert der § 87 BetrVG nicht...
Erstellt am 13.02.2011 um 21:51 Uhr von xXlilliXx
Wir haben 170 MA in unserem Betrieb 140 haben keine Probleme mit dieser Befragung sie wird sogar erwünscht ..der rest sind diejenigen die keine gute Bewertung vom chef erhalten also für wen soll ich mich einsetzen ?
Erstellt am 13.02.2011 um 22:15 Uhr von Kölner
@xxx
Sach mal...!
...wenn die Infos, die Du hier gibst so Stück für Stück eintreffen, wie soll man dann ne halbwegs sinnvolle Idee äußern?
Jetzt kommst Du mit der Aussage, dass die Belegschaft eine Egalhaltung hat.
Was will denn der BR? Was hat dieser denn zu diesem Punkt beschlossen?
Erstellt am 14.02.2011 um 15:24 Uhr von Nebenbeinummer
Wieder ein Fall für den edlen Rheinländer?!
@xXlilliXx
Stimmts ;-)
Erstellt am 14.02.2011 um 17:25 Uhr von Petrus
Man lese §§94 + 77 (5)+(6) BetrVG
Der BR kann also schon sagen: Die alte Vereinbarung über den verwendeten Feedbackbogen wollen wir nicht mehr. Nur gilt der eben erstmal weiter, bis er durch einen neuen ersetzt wird...
Die Frage ist: Warum kriegen die 30 MA keine gute Bewertung vom Chef? Nasenfaktor - oder sind sie wirklich nicht so gut, wie sie sich sehen? Hier sehe ich eher einen Ansatzpunkt für Euch: Eine Überprüfungsmöglichkeit einbauen, ob die Beurteilung den Tatsachen entspricht.
Erstellt am 14.02.2011 um 22:03 Uhr von pfeilenbogen
Kölner,
wo bitte nehme ich einem BR die MB wenn der AG eine mit dem BR abgeschlossene BV umsetzt / anwendet??
Die AN können sogar die anwendung einklagen. Denn rechtlich ist eine BV ein "kleiner TV".
Wenn ein BR in/ mit einer BV einen Teil der MB aufgegeben hat ist er selber schuld. Weiter und letztlich ein Feebackgespräch beinhaltet nicht die Umsetzung dessen was sich hieraus ergeben kann. Das was sich ergeben könnte, könnte die MB betreffen. Wenn der AG nun Teile welche eine MB beinhalten mit der BV geregelt hat könnte sich die BV erledigt haben, ein geschickter AG bei einem ungeschickten BR hat es so gemacht.
Erstellt am 14.02.2011 um 22:11 Uhr von alterBrummbär
...hab ich etwas überlesen? Wo hat lilli etwas von einer BV erwähnt?
Erstellt am 14.02.2011 um 23:05 Uhr von pfeilenbogen
Die Durchführung von Feedbackgesprächen als solche kein Punkt des BetrVG. Bei Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarungen ist dort auch NUR die Einführung dieser Mitbestimmungspgflichtig.
Wenn man also Regelungen zur Führung von Feedbackrunden trifft, so trifft man diese in einer BV ebenso Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarungen, daher unterstelle ich hier eine BV. Denn wenn ein BR einem AG dieses ohen BV zugestanden hat, dann sollte er darüber lieber schweigen, da er dann dem AG ein Scheunen tor geöffnet hat.
Erstellt am 15.02.2011 um 08:43 Uhr von Lotte
pfeilenbogen,
erst schreibst Du
"Wenn ein BR in/ mit einer BV einen Teil der MB aufgegeben hat ist er selber schuld" und dann
"Die Durchführung von Feedbackgesprächen als solche kein Punkt des BetrVG. Bei Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarungen ist dort auch NUR die Einführung dieser Mitbestimmungspgflichtig"
Für mich liest sich das zweite so, als würde der BR sich durch die BV erst MBR schaffen, die er normalerweise nicht hat und das erste, als würde der BR seine MBR durch eine BV aufgeben...
Wie denn nun?
xxx,
vielleicht wäre es sinnvoller, für die 30 KollegInnen mal zu schauen, ob man hier über die MBR bei Schulung und Fortbildung etwas für die KollegInnen erreichen kann.