Zustimmung zur Abmahnung Ja oder Nein!
Ein kollege hat Mist gebaut, er hat den Vorfall wissentlich und selbst beteiligt verschuldet. Nun hat er eine Vertragsänderung bekommen, d.h. weniger Geld und keine Führungsposition mehr. Diesen Vertrag hat er schon unterschrieben. Nachträglich soll er jetzt eine Abmahnung für diesen Vorfall unterschreiben. Ist dies richtig und korrekt? Muß er unterschreiben oder nur unter Vorbehalt?
Community-Antworten (2)
14.09.2009 um 22:57 Uhr
14.09.2009 um 23:09 Uhr
@matrix, die Unterschrift hat nur den Zweck, dass der "Deliquent" die Abmahnung auch erhalten hat. Sie hat nichts damit zu tun, ob die Abmahnung zu Recht oder Unrecht erteilt wurde.
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