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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gegendarstellung/ Stellungnahme bei Abmahnungen: Ja oder Nein?

T
tamirasun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,...

nun habe ich eben wieder mal das Thema Stellungnahme bei einer ausgesprochenen Abmahnung bei einer gestellten Frage gesehen und möchte doch mal hiermit eine eigene Frage eröffnen. Anscheinend gehen die Meinungen stark auseinander, ob man bei einer Abmahnung eine Gegendarstellung / Stellungnahme schreiben sollte oder nicht.

Auch an die, denen es klar ist, warum sie gegen eine Gegendarstellung sind, sende ich die Bitte, es etwas genauer zu erklären, da man den Gedankengang dahinter halt nicht riechen kannlächel

Bin sehr gespannt, da ich ja immer noch der Meinung bin, dass man wenn man die Möglichkeit einer Gegendarstellung nicht nutzt, still zustimmt.

Warum also gibt es hier so oft den Tip, es lieber zu lassen? Das möchte ich gerne nachvollziehen können...lächel

Auf einen weitreichen Erfahrungsaustausch!!!

LG

7.390017

Community-Antworten (17)

B
biberrat

26.09.2007 um 15:45 Uhr

Hallo Tamirasun,

kommt es nach vorhergegangenen Abmahnungen zur Kündigung, wird das Arbeitsgericht diese auf Ihren Wahrheits-undVollständigkeitsgehalt hin überprüfen.Sollten die Abmahnungen fehlerhaft sein, so ist eine darauf abgehobene Kündigung unwirksam. Deshalb:Solltest du deinen AG auf eine fehlerghafte Abmahnung im Vorfeld hinweisen, so wird dieser dir dann eine korrekte ausstellen, welche du im Kdschprozess nur mehr schwerlich angehen kannst.

Gruss

Biberrat

U
uhu

26.09.2007 um 16:08 Uhr

Gegendarstellung kann auch von Vorteil sein. Fall bei uns : neuer Vorgesetzter mahnt MA ab, weil er bestehende Arbeitsanweisung nicht korrekt befolgte. Vorgang an sich ist erstmal unbestritten, aber alter Vorgesetzter hatte diesem MA (nachweislich) erlaubt, von der bestehenden AA abweichen zu dürfen bzw, zu sollen. Es ging um eine bestimmte Erlaubnis innerhalb des Arbeitsprozesses. Wir haben MA geraten, eine Gegendarstellung zu schreiben, da der neue Vorgesetzte die bestehende Vereinbarung offensichtlich nicht kannte (hat wohl die Unterlagen nicht gelesen). Abmahnung wurde zurückgenommen.

P
pirat

26.09.2007 um 16:14 Uhr

....eine fehlerghafte Abmahnung im Vorfeld hinweisen....was hat das mit einer Gegendarstellung zu tun?

....in dem genau aufzeigtwird, weshalb die gegen den AN erhobenen Vorwürfe unbegründet sind.

Statt der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ist es deshalb in vielen Fällen geschickter, wenn der Arbeitnehmer verlangt, dass eine von ihm verfasste Gegendarstellung zur Personalakte genommen wird. Er macht damit seinen Standpunkt klar, ohne dass einer der vorgenannten taktischen Nachteile eintreten würde. nachzulesen......http://www.ra-diedrich.de/taetigkeitsfelder/popup_arbeitsrecht/texte/abmahnung_abwehrm%F6glichkeiten.htm

T
tamirasun

26.09.2007 um 17:12 Uhr

@ Pirat: Ja, so würde ich das auch sehen. Eine Gegendarstellung ist ja nicht gleichzeitig ein Hinweis auf eine fehlerhafte Abmahnung. Und wenn diese fehlerhaft ist, dann müßte sie doch dann eh eher rausgenommen werden, oder?

Bin gespannt, ob es noch mehr Antworten gibt, finde das nämlich sehr interessant.

P
paula

26.09.2007 um 18:27 Uhr

Die Gegendarstellung ist aus meiner Sicht ein taktischer Fehler. Wie bereits dargestellt, muss das Arbeitsgericht im Kündigungsrechtstreit prüfen, ob die Abmahnung zu recht erfolgt ist, wenn der AN dies rügt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der AN vorher eine Gegendarstellung verfaßt hat oder nicht. Der AN ist nicht verpflichtet gegen die Abmahnung vorzugehen.

Je mehr Zeit zwischen Abmahnung und gerichtlicher Prüfung vergeht, desto schwieriger wird es für den AG den Beweis zu führen. Zeugen vergessen etwas, Gesprächsnotizen sind nicht geschrieben etc. Mit einer Gegendarstellung geben dem AG sehr früh die Möglichkeit für eine Beweissicherung zu sorgen und die zu seinen Gunsten zu gestalten.

Man sollte nicht vergessen, dass eine unglücklich formulierte Gegendarstellung dem AG ggf. in die Hände spielen kann. Dies wird er in einem Kündigungsrechtstreit aufgreifen können und dem AN wird dann erst recht ein Strick daraus gedreht.

Daher würde ich einem AN immer raten seine Gegenargumente zu sammeln aber diese dann zu Hause in den Schrank zu legen.

M
Marcus

26.09.2007 um 18:32 Uhr

"Gegendarstellung kann auch von Vorteil sein. Fall bei uns : neuer Vorgesetzter mahnt MA ab, weil er bestehende Arbeitsanweisung nicht korrekt befolgte. Vorgang an sich ist erstmal unbestritten, aber alter Vorgesetzter hatte diesem MA (nachweislich) erlaubt, von der bestehenden AA abweichen zu dürfen bzw, zu sollen. Es ging um eine bestimmte Erlaubnis innerhalb des Arbeitsprozesses. Wir haben MA geraten, eine Gegendarstellung zu schreiben, da der neue Vorgesetzte die bestehende Vereinbarung offensichtlich nicht kannte (hat wohl die Unterlagen nicht gelesen). Abmahnung wurde zurückgenommen."

Ein feiner Betriebsrat seid Ihr! Warum habt Ihr dem AN nicht direkt geholfen, statt ihm zu sagen: "Regel das mal selber!" ???

I
Immie

26.09.2007 um 18:36 Uhr

@paula.

Danke:-)

P
peters

26.09.2007 um 23:41 Uhr

Meine Ansicht zu "warum keine Gegendarstellung?":

  1. Bei Formfehlern. Dann wird der Arbeitgeber nämlich eine korrekte Abmahnung schreiben und die krieg ich nicht mehr weg. Und er bedankt sich für die Nachhilfestunde. :-((
  2. Bei einer Abmahnung, die mehrere Vorwürfe enthält, von denen eine widerlegbar ist. Die wäre dann nämlich komplett gegenstandslos (wenn sie denn irgendwann mal bei einem Richter landet). Wenn ich den einen Punkt aber sofort widerlege, bekomme ich eine neue Abmahnung mit den verbleibenden Punkten.(siehe oben :-(( )
  3. Vorsicht mit Entschuldigungsversuchen, die letztlich ein Geständnis enthalten! "Ich bin zu spät gekommen, weil..." Damit hab ich selbst schriftlich festgehalten, dass ich tatsächlich zu spät gekommen bin. Ohne diesen Beweis wäre es vielleicht nach einigen Monaten gar nicht mehr nachzuweisen. :-((
  4. Keine Gegendarstellung bei Vorwürfen, die schlichtweg berechtigt sind! Wenn ich versuche, mich mit fadenscheinigen Argumenten rauszureden, verbessere ich meine Chancen (bei einem eventuellen Auftritt vor dem Arbeitsgericht) vermutlich nicht.
  5. Wenn mich der Arbeitgeber "auf dem Kieker hat", dann wird er, wenn ich eine Abmahnung wegbekommen hab, baldmöglichst eine neue versuchen. Mit vielleicht noch größerer Energie. Je nach meiner Einschätzung der Situation könnte ich mich entschließen, es erst mal dabei zu belassen.

Wann würde ich ggf. doch eine Gegendarstellung schreiben?

  • beispielsweise, wenn ich nur SOFORT die Chance sehe, einen Sachverhalt zu widerlegen; etwa wenn ich Zeugen hab, die mir vielleicht in einigen Monaten nicht mehr zur Verfügung stehen. (Kollegen, Kunden...) Aber auch diese Aussage könnte ich schriftlich festhalten und hinterlegen. ( beim BR, beim Anwalt...)
  • beispielsweise, wenn ich den Eindruck hab, dass eine erfolgreiche Gegendarstellung den Arbeitgeber überzeugt, dass er "sowas mit mir nicht machen kann" und es für alle Zeiten bleiben lässt.

Ich bin gegen eine generelle Aussage, "Gegendarstellung oder keine". Es kommt auf die situation an.

U
uhu

27.09.2007 um 10:09 Uhr

@marcus woraus willst du denn schließen, dass wir dem AN gesagt haben, er soll das selber regeln? ich schrieb : eine Gegendarstellung KANN auch vorteilhaft sein; in meinem geschilderten Fall war es so; tiramisun war an einem ERFAHRUNGSAUSTAUSCH interessiert.

T
tamirasun

27.09.2007 um 10:55 Uhr

@ Peters:

Danke für Deine lange Ausführung...

Wie Du, sehe ich es auch so, dass man wohl nicht eine generelle Aussage treffen kann. Wobei ich sagen muß, das ich persönlich bisher mit ´geholfenen´Stellungnahmen komischerweise immer Erfolg hatte und die Abmahnungen verschwandenlächel

Vielleicht war ich da zu verwöhnt, beim unterstützen der AN. Aber ich finde das alles doch sehr interessant und nehme es definitiv mit in meine Arbeit...

Lg

T
Tamirasun

27.09.2007 um 11:51 Uhr

@ uhu :

Ja, es sollte ein Erfahrungsaustausch sein....

Dann kann man sich das ein oder andere erklären und jeder kann sich seine eigene Meinung bilden.lächel

Mal sehen was noch so kommt....finde das ziemlich interessant!!

M
Marcus

27.09.2007 um 16:26 Uhr

@uhu!

"woraus willst du denn schließen, dass wir dem AN gesagt haben, er soll das selber regeln?"

Daraus: "Wir haben MA geraten, eine Gegendarstellung zu schreiben, "

Klingt nicht so als ob ihr in der geeigneten Weise TÄTIG geworden wäret.

U
uhu

27.09.2007 um 16:55 Uhr

@Marcus falsche Schlussfolgerung, denn BR hat einen Rat gegeben; AN mußte schon selbst entscheiden, was er tun wollte; BR hat geholfen, die "Gegenargumente" des AN zu formulieren; schreiben konnte der AN selber, sogar mit dem PC; im Übrigen werden wir immer tätig, manchmal haben sich aber auch die AN vergalloppiert;

M
Marcus

27.09.2007 um 17:14 Uhr

@uhu,

danke für Deine Bestätigung!

Ihr habt also einen "Rat gegeben" und habt geholfen "zu formulieren".

Der AN kann eigentlich nur von Glück sagen dass er solch einen verständigen Arbeitgeber hat, sonst wäre die Gegendarstellung einfach nur unkommentiert in der Personalakte gelandet.

"AN mußte schon selber entscheiden, was er tun wollte" ist für solche Untätigkeit des BR doch nur ein Feigenblatt.

K
Kölner

27.09.2007 um 18:30 Uhr

@Marcus "AN mußte schon selber entscheiden, was er tun wollte" ist für solche Untätigkeit des BR doch nur ein Feigenblatt."

Hiermit spreche ich Dir hochoffiziell ab, Ahnung von rechtlichen Zusammenhängen zu haben!

PS: Die Zeit der "Revolution" ist vorbei - willkommen in der Realität!

M
Marcus

27.09.2007 um 18:54 Uhr

Kölner!

Für solche Urteile fehlt Dir doch jegliche Basis!

K
Kölner

27.09.2007 um 19:17 Uhr

@Marcus Sei nicht auch noch peinlich... ...belassen wir es dabei.

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