Meine Ansicht zu "warum keine Gegendarstellung?":
1. Bei Formfehlern. Dann wird der Arbeitgeber nämlich eine korrekte Abmahnung schreiben und die krieg ich nicht mehr weg. Und er bedankt sich für die Nachhilfestunde. :-((
2. Bei einer Abmahnung, die mehrere Vorwürfe enthält, von denen eine widerlegbar ist. Die wäre dann nämlich komplett gegenstandslos (wenn sie denn irgendwann mal bei einem Richter landet). Wenn ich den einen Punkt aber sofort widerlege, bekomme ich eine neue Abmahnung mit den verbleibenden Punkten.(siehe oben :-(( )
3. Vorsicht mit Entschuldigungsversuchen, die letztlich ein Geständnis enthalten!
"Ich bin zu spät gekommen, weil..."
Damit hab ich selbst schriftlich festgehalten, dass ich tatsächlich zu spät gekommen bin. Ohne diesen Beweis wäre es vielleicht nach einigen Monaten gar nicht mehr nachzuweisen. :-((
4. Keine Gegendarstellung bei Vorwürfen, die schlichtweg berechtigt sind!
Wenn ich versuche, mich mit fadenscheinigen Argumenten rauszureden, verbessere ich meine Chancen (bei einem eventuellen Auftritt vor dem Arbeitsgericht) vermutlich nicht.
5. Wenn mich der Arbeitgeber "auf dem Kieker hat", dann wird er, wenn ich eine Abmahnung wegbekommen hab, baldmöglichst eine neue versuchen. Mit vielleicht noch größerer Energie. Je nach meiner Einschätzung der Situation könnte ich mich entschließen, es erst mal dabei zu belassen.
Wann würde ich ggf. doch eine Gegendarstellung schreiben?
- beispielsweise, wenn ich nur SOFORT die Chance sehe, einen Sachverhalt zu widerlegen; etwa wenn ich Zeugen hab, die mir vielleicht in einigen Monaten nicht mehr zur Verfügung stehen. (Kollegen, Kunden...) Aber auch diese Aussage könnte ich schriftlich festhalten und hinterlegen. ( beim BR, beim Anwalt...)
- beispielsweise, wenn ich den Eindruck hab, dass eine erfolgreiche Gegendarstellung den Arbeitgeber überzeugt, dass er "sowas mit mir nicht machen kann" und es für alle Zeiten bleiben lässt.
Ich bin gegen eine generelle Aussage, "Gegendarstellung oder keine". Es kommt auf die situation an.