Hallo, zwei Fragen an die kompetenten Wissenden:
1.) Muss der AG dem Teilzeitwunsch eines AN entsprechen (aus gesundheitl. Gründen ist das sogar von der Reha-Klinik vorgeschlagen worden), oder kann er ablehnen? (es gibt Arbeitsplätze im Haus, auf denen Teilzeit möglich ist).
2.)An ist sc hwerbehindert, wenn er in Teilzeit geht verringern sich auch die 5 zusätzlichen Urlaubstage anteilig wegen der Verringerung der Arbeitszeit?
Mit Dank und Gruß von erika