W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verkauf und Arbeitnehmerübernahme

F
FrankBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben folgendes Problem. Unser Arbeitgeber hat eine große CAD-Fräse von unserer Firma an seine Zweitfirma verkauft. Beide Firmen sind an einem Standort. Allerdings hat nur eine Firma einen Betriebsrat. Wäre dieser Verkauf, auf Grund des Wertes, mitbestimmungspflichtig gewesen? Des Weiteren haben wir mitbekommen, dass der für die Maschine zuständige Mitarbeiter ebenfalls in die andere Firma übernommen werden soll. Somit werden uns alle Fräsarbeiten zukünftig von der Zweitfirma in Rechnung gestellt. Bislang hat die Fräse, wegen der Anschaffungs- und Abschreibungskosten, kein echtes Plus erwirtschaftet. Jetzt war die Maschine abbezahlt und könnte positive Zahlen erwirtschaften. Ich finde das ganze ziemlich fraglich. Warum fällt eigentlich kein Finanzamt darüber, wenn jemand so eine große Maschine mehr oder weniger zweimal steuerlich abschreibt.

Beste Grüße Frank

1.28004

Community-Antworten (4)

K
Kölner

12.03.2011 um 22:13 Uhr

@FrankBR Wirtschaftlich betrachtet kann man mit einer abgeschriebenen Maschine nicht zwingend 'positive Zahlen' erwirtschaften - das am Rande.

Was für ein Problem hast Du denn mit dem Verkauf der Maschine? Ich hätte keins, zumal Dein Chef ein sehr guter Geschäftsmann zu sein scheint. Das wiederum kann man ja nicht wirklich jemandem zum Vorwurf machen.

Wirtschaftsausschuss vorhanden?

F
FrankBR

12.03.2011 um 22:29 Uhr

@Kölner Einen Wirtschaftsausschuss haben wir nicht. Der Arbeitgeber will ja schon keinen Betriebsrat haben... Wir sehen eigentlich die Gefahr, dass unser Unternehmen ausgeblutet wird. Die Auftragslage für die Maschine war lange Zeit nicht sonderlich hoch und wo nun endlich viele Aufträge vorhanden wären, wird sie ausgegliedert. Das mag zwar den Geldbeutel des Arbeitgebers füllen, nutzt aber unserem Unternehmen nichts.

K
Kölner

12.03.2011 um 22:33 Uhr

@FrankBR Habt Ihr einen BR oder nicht? Und wie viele AN sind denn bei Euch beschäftigt? Mit §§ 90 ff. zu argumentieren KANN auch nur bedingt helfen, denn der AG nutzt nur seine Rechte.

F
FrankBR

13.03.2011 um 13:26 Uhr

Hallo, wir sind ca. 50 AN an verschiedenen Standorten und haben an unserem Zentralstandort einen BR mit 3 Personen. Für uns sieht es so aus, als ob der AG die Firma nach und nach in kleine Firmen zerlegen will um diese dann bis zu seiner Rente zu verkaufen.

Ihre Antwort