Verkauf und Arbeitnehmerübernahme
Hallo, wir haben folgendes Problem. Unser Arbeitgeber hat eine große CAD-Fräse von unserer Firma an seine Zweitfirma verkauft. Beide Firmen sind an einem Standort. Allerdings hat nur eine Firma einen Betriebsrat. Wäre dieser Verkauf, auf Grund des Wertes, mitbestimmungspflichtig gewesen? Des Weiteren haben wir mitbekommen, dass der für die Maschine zuständige Mitarbeiter ebenfalls in die andere Firma übernommen werden soll. Somit werden uns alle Fräsarbeiten zukünftig von der Zweitfirma in Rechnung gestellt. Bislang hat die Fräse, wegen der Anschaffungs- und Abschreibungskosten, kein echtes Plus erwirtschaftet. Jetzt war die Maschine abbezahlt und könnte positive Zahlen erwirtschaften. Ich finde das ganze ziemlich fraglich. Warum fällt eigentlich kein Finanzamt darüber, wenn jemand so eine große Maschine mehr oder weniger zweimal steuerlich abschreibt.
Beste Grüße Frank
Community-Antworten (4)
12.03.2011 um 22:13 Uhr
@FrankBR Wirtschaftlich betrachtet kann man mit einer abgeschriebenen Maschine nicht zwingend 'positive Zahlen' erwirtschaften - das am Rande.
Was für ein Problem hast Du denn mit dem Verkauf der Maschine? Ich hätte keins, zumal Dein Chef ein sehr guter Geschäftsmann zu sein scheint. Das wiederum kann man ja nicht wirklich jemandem zum Vorwurf machen.
Wirtschaftsausschuss vorhanden?
12.03.2011 um 22:29 Uhr
@Kölner Einen Wirtschaftsausschuss haben wir nicht. Der Arbeitgeber will ja schon keinen Betriebsrat haben... Wir sehen eigentlich die Gefahr, dass unser Unternehmen ausgeblutet wird. Die Auftragslage für die Maschine war lange Zeit nicht sonderlich hoch und wo nun endlich viele Aufträge vorhanden wären, wird sie ausgegliedert. Das mag zwar den Geldbeutel des Arbeitgebers füllen, nutzt aber unserem Unternehmen nichts.
12.03.2011 um 22:33 Uhr
@FrankBR Habt Ihr einen BR oder nicht? Und wie viele AN sind denn bei Euch beschäftigt? Mit §§ 90 ff. zu argumentieren KANN auch nur bedingt helfen, denn der AG nutzt nur seine Rechte.
13.03.2011 um 13:26 Uhr
Hallo, wir sind ca. 50 AN an verschiedenen Standorten und haben an unserem Zentralstandort einen BR mit 3 Personen. Für uns sieht es so aus, als ob der AG die Firma nach und nach in kleine Firmen zerlegen will um diese dann bis zu seiner Rente zu verkaufen.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
verschwiegenheitspflicht - Verkauf - Insolvenz
ÄlterHallo, uns, dem Betriebsrat, wurde unter Verschwiegenheitspflicht mitgeteilt, das der Verkauf der Firma bevor steht. Dies geschieht, weil die Banken die Kredite fällig stellen. Der Verkauf soll ein
Darf der AG das?
ÄlterHallo liebe Kollegen, zum ersten Male geht es um einen Fall, der mich persönlich betrifft. Ich könnte mich als BRV komplett freistellen lassen, tue dies aber nicht, da ich mich noch anderen Aufgaben
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Übernahmeregelung durch Verkauf - hat der BR da im Vorfeld keine Beteiligungsrechte?
ÄlterHallo, unser Unternehmen wird verkauft. Jetzt heißt es, der Verkauf ist eine unternehmerische Entscheidung. Unser Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht. Erst nach Verkauf kann der BR überprüfen, o