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Nebenarbeiten für Verkaüfer

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Kiebitz28
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Betriebsräte und alle Interessierte, ich habe mal wieder 2 Fragen. 1. Wir sind in einem großen Teppichhaus mit 40 Mitarbeitern. Und erst seit ca 8 Wochen als Br im Amt. Nun hat der AG 3 Gewerblichen Mitarbeitern (Lagermitarbeiter) gekündigt und will nun die anfallenden Arbeiten die bis jetzt immer von Lagermitarbeitern ausgeführt worden sind auf die Provisionsverkaüfer abwälzen. Dazu gehören schwere Teppichboden rollen in Stative einhängen, und da wir auch ausliefern sollen nun die Verkaüfer auch mit auf Tour gehn. Da sich aber unser Gehalt ausschließlich nur (ohne Grundgehalt) aus Provisionen zusammen setzt werden einige Verkaüfer nicht mehr auf ihr Gehalt kommen. Und der AG will dafür auch keinen Ausgleich zahlen. Wir haben da als BR erhebliche Bedenken. NUn die Fragen: Kann der AG uns diese zusätlichen Arbeiten überhelfen? Muss er keinen Ausgleich zahlen? Was können wir als BR tun? Danke schon jetzt für Eure Mithilfe

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Community-Antworten (4)

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Rollie

16.08.2007 um 12:18 Uhr

Schwer zu sagen, wenn man nicht weiß, was vertraglich dazu geregelt ist.

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paula

16.08.2007 um 14:50 Uhr

klagen eigentlich die gekündigten Mitarbeiter? Ich denke der AG hat ggf. Probleme die Arbeitgeberentscheidung ordentlich darzulegen. Er muss ja darstellen können, dass die Verkäufer die Tätigkeiten übernehmen können und dabei nicht überobligatorisch leisten müssen.

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rosa

16.08.2007 um 15:57 Uhr

Kiebitz, dem nicht zustimmen, nur unter Bedigungen ( nur mit Ausgleichzahlung). Wenn ihr euch nicht Einigen könnt- Einigungsstelle. Dies fällt unter MTB. Gekündigten Mitarbeiter sollten klagen, wie paula schrieb.

DAH
Der alte Heini

17.08.2007 um 01:42 Uhr

Wurde der BR zu den Kündigungen ordentlich angehört?

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