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Verkauf arbeitet in der Fertigung

F
Franze
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich benötige wieder Euere Hilfe bei folgendem Thema: Unser GF, hat per Rundmail unseren Außendienst Mitarbeiter und den gesamten Verkauf dazu verdonnert, „Zukünftig pro Jahr eine Woche in der Fertigung mitzuarbeiten“, Er hat es als interne Schulung deklariert. Unseren Kollegen haben sich sehr aufgeregt und meinen: Die Abläufe und Problematik kennen zu lernen bzw. bei neuen Verfahren geschult zu werden JA aber, als „Lückenbüssen“ für fehlenden Personalplanung NEIN. Wir vom BR meine es auch so, wir wissen nicht auf was wir uns beziehen sollen, denn § 96 bis 98 BetrVG hilft uns nicht richtig weiter. Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.08.2013 um 13:23 Uhr

@Franze Nicht schlecht die §§ 96-98 BetrVG anzuwenden. Ich würde auch über §§ 95, 99 BetrVG reden wollen. Ggf. ist da auch § 87 Abs. 1 Nr. 2,3, 5 anzuwenden...

G
gironimo

20.08.2013 um 14:48 Uhr

Es gibt Ansatzpunkte ohne Ende. Klar, wenn der AG sagt, das sei Schulung - nun ja, dann kann er sich mit Euch gerne über eine BV "Qualifizierung" auseinandersetzen (natürlich braucht der BR dann erst einmal Schulung und einen Sachverständigen .....Kosten des BR....).

Andererseits wäre es ja eine Versetzung (für alle), da ja die Umstände, unter der die Arbeit zu leisten ist, ganz erheblich abweicht (also hier AG auffordern den § 99 BetrVG anzuwenden und den § 101 BetrVG nicht aus dem Auge zu verlieren).

Schließlich wären ja da noch die Soll-Zahlen und die damit verbundenen Entgeltbestandteile (Prämien), die durch diese Woche ins wanken geraten und eine Regelung mit dem BR bedürfen. (§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG).

Ich würde also erst einmal dem AG mitteilen, dass er hier nicht einfach irgendwas anordnen kann. Je nachdem, wie Ihr mit dem AG auskommt (im AD-Bereich herrschen ja oft andere Verhältnisse), müsst Ihr ggf. auch Rechtsmittel zur Durchsetzung der Mitbestimmung androhen.

In diesem Fall wäre auch eine umfassende Mitarbeiterinformation angezeigt. Wie wäre es mit einer Abteilungsversammlung? Im Außendienst kommt so etwas oft gut an und zeigt Wirkung auf die Außendienstleitung.

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