Wir sind im Möbeleinzelhandel. Unser Arbeitgeber will jetzt bei Provisionsverkäufern
die Überstunden streichen. Motto: Überstunden =Mehrverdienst! Der Arbeitgeber beruft sich auf das HGB. Von dort aus gesehen wären wir als Handlungsgehilfen
zu betrachten. Alle Provisionsverkäufer sind aber in Festanstellung in der Firma angestellt.
Keine Selbstständigen Verkäufer, oder gar im Außendienst!