Erstellt am 10.03.2011 um 13:31 Uhr von ganther
ernsthaft hilft in meinen Augen nur gute Arbeit machen und die Fehler konsequent dem Gremium aufzeigen. Die Kollegen müssen einfach sehen was falsch läuft. Wenn Du ihnen dann noch aufzeigst was diese Fehler für Eure Arbeit bedeuten (insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit der Beschlüsse) sollten die Kollegen doch mal ins Grübeln kommen
Erstellt am 10.03.2011 um 13:59 Uhr von TouranFahrer
Leider tun wir das schon seit gut letztem Jahr nur ohne Erfolg. Das halbe Gremium nickt fleisig mit dem Vorsitzenden.
Was ich gerne wissen möchte: gibt es wirklich keinen anderen Weg außer der Mehrheit für die Abwahl/Neuwahl? Das kann ich mir eben kaum vorstellen.
Erstellt am 10.03.2011 um 14:07 Uhr von docpille
Hi,
wie gross ist denn euer Gremium,und wieviele Ersatzmitglieder habt ihr noch?
wieviele Kollegen hast du auf deiner seite
Erstellt am 10.03.2011 um 14:26 Uhr von TouranFahrer
Wir haben ein 17er Gremium und noch 10 Ersatzmitglieder.
Nach reiflicher Überlegung und Abschätzung - fragen kann man ja kaum - sind wir zu 7. Evtl. noch 2 BRM, sind aber starke Wackelkandidaten, die im ungünstigsten Fall umkippen könnten. Leider zu wenig...
Erstellt am 10.03.2011 um 14:37 Uhr von Petrus
Die einzelnen BRM können Beschlüsse des BR (oder eben die Alleingänge eures BRV) vom ArbG auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Neubesetzung des BA ohne Wahl wäre doch ein nettes Thema...
Erstellt am 10.03.2011 um 14:38 Uhr von docpille
7 + die 2 wenn sie denn standhalten würden ja reichen um den BRV abzuwählen.
Neuwahl wird bei 10Ersatzmitglieder auch schwer,blöde situation
doch nochmal mit reden probieren..
mach doch bitte bei deiner eingangsfrage den haken bei es sind nur 7 antworten möglich raus
Erstellt am 10.03.2011 um 14:42 Uhr von rkoch
> Die Punkte, die uns zu wider sind, reichen von falschen Einladungen, über anfechtbare
> Protokolle, bis hin zu Einzelentscheidungen des Vorsitzenden ohne das Gremium. Da
> werden auch mal BR Mitglieder schnell in den Status des freigestellten BR gehoben und in
> den Betriebsausschuss gesetzt ohne Beschluss. Oder auch der Arbeitszeitausschuss,
> eigentlich mit 5 Personen besetzt, läuft nur noch mit 2 BR Mitglieder, die letztendlich
> entscheiden, weil der "Rest" keine Lust oder Zeit hat.
Da Du offenbar weißt, das das alles Pflichtverletzungen sind öffnet das natürlich zwei Wege:
a) §23 (1), ergo musst Du "nur" ein viertel der AN des Betriebes hinter Dich bringen um einen entsprechenden Antrag an das ArbG zu stellen
b) Grundsätzlich hat jedes BRM auch das Recht auf dem Weg des Beschlußverfahrens die Einhaltung des BetrVG zu erzwingen. Ergo: Antrag an das ArbG dem BR aufzugeben rechtswidriges Verhalten zu unterlassen.
Beide Wege sind aber lang, steinig und unsicher.
Ein ganz bissiges Verfahren wäre, die Verhältnisse in einer Betriebsversammlung offen anzuprangern, ein etwas milderes Mittel die Verhältnisse einfach unters Volk zu streuen. Es gibt schließlich keine Schweigepflicht für BRM über BR-Arbeit - insbesondere nicht wenn der BR seine Pflichten mit Füßen tritt. Letzteres führt entweder zu a) dort oben, Nachdenken im Betriebsrat, Streit im Betriebsrat (oder die lustige Variante Dich aus dem BR ausschließen zu lassen, was aber am Ende definitiv nur zu einem dicken Rüffel vom ArbG führt) i.d.R. zumindest zu einem Umdenken der Wähler bezüglich der Auswahl ihrer Kandidaten.
docpilles erste Frage zielt wohl in die Richtung: Wenn ihr mehr BRM findet die Zurücktreten, als Ersatzmitglieder vorhanden führt das zur Unterbesetzung des BR mit der Folge §13 (2) 2., wobei ich befürchte das der BR dann seiner Pflicht zu Neuwahlen nicht nachkommt. Aber DAS läßt sich dann gerichtlich durchsetzen. Dann aber ist der letzte Absatz äußerst wichtig, sonst endet ihr letztlich mit dem selben BR.
Tja und sonst? Gute Mine zum bösen Spiel machen.
EDIT: Ups - war ich zu langsam......