Abwahl/Auflösung von BR - welche Mehrheit ist erforderlich?
hallo
1.Frage Wenn man den BR auflößen möchte. Geht das nur wenn alle BR-Mitgl. anwesend sind,und mit einer einfachen mehrheit, oder geht das auch mit einer einfachenmehrheit wen zB. nur 10 BR und 1 ERsatz da sind wir sind 11 BR-Mitgl.
2.Frage wir haben 1 ganze Freistellung und zwei 1/2 Freistellingen kan man diese mit Mehrheitsbeschluss abwählen oder nicht . Die Freistellungen sind mit den honschen vervahren gewählt worden
Community-Antworten (4)
17.07.2006 um 14:29 Uhr
Hallo Sabrina, warum möchtet Ihr den BR auflösen?
17.07.2006 um 14:42 Uhr
siehe § 23 BetrVG "Auflösung des Betriebsrates.
17.07.2006 um 17:00 Uhr
Wobei allerdings vermutlich hier eher der §13 (2) 3. zum Tragen käme.
17.07.2006 um 21:33 Uhr
Sabrina,
einen BR kann man nicht auflösen! Wohl könnt Ihr mit absoluter Mehrheit im Rahmen einer ordnungsgemässen Sitzung den Rücktritt des BR´s beschliessen.
Folge: Ihr MÜSST einen Wahlvorstand zwecks Einleitung einer Neuwahl bestellen
Deine 2. Frage ist wie folgt zu beantworten: Da Ihr Eure Freistellungen im Rahmen einer Verhältniswahl gewählt habt, bedarf die Abberufung einer qualifizierten Mehrheit von 3/4 Stimmen und einer geheimen "Wahl".
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