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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zustimmung zur Einstellung trotz Befangenheit?

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Alarich
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

wir haben hier das Probblem, dass in unserem Betrieb für einen ausscheidenden Abteilungsleiter eine Führungskraft extern eingestellt werden soll. Die Stelle wurde intern ausgeschrieben und die internen Bewerber durch die GL abgelehnt. Jetzt ist es so, dass der derzeitige Abteilungsleiter sowie mehrere in seinem Bereich tätige Mitarbeiter bei uns im Betriebsrat gewählt und tätig sind. Der derzeitige Abteilungsleiter will jedoch einen seiner MItarbeiter als Nachfolger durchsetzen und hat angekündigt, die Zustimmung zu der externen Einstellung abzulehnen und seine bei ihm tätigen Mitarbeiter haben dies ebenfalls mit ihm im Vorfeld abgelehnt. Der potenzielle Nachfolger ist ebenfalls im Betriebsrat und hat auch seine Ablehnung zur Einstellung, wie die anderen auch im Vorfeld abgelehnt. Jetzt kommt die Frage: Ist dieser Personenkreis, auch wenn er ordentlich im Betriebsrat gewählt und tätig ist bei der Zustimmung zur Einstellung stimmberechtigt?

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Community-Antworten (2)

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Angie

27.07.2009 um 14:06 Uhr

Hallo Alarich,

der BR kann nach § 99 BetrVG die Zustimmung nur nach den dort genannten Gründen verweigern. Die Begründung der Verweigerung muss ausführlich dargelegt werden. Der AG muß dann vor dem Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragen.
So wie du den Fall beschrieben hast, gelingt ihm dies auch.

MfG Angie

W
Waschbär

27.07.2009 um 16:37 Uhr

@Alarich, die latente Befangenheit, ist nicht auschlag geben, für dieses ....

Guck mal zu der Hübschen Angie, dann wird dir zwar nicht anders aber klarer .-))

Ablehnende Gründe , sind bestimmt nicht mit Persönlichen Dingen zu Vermischen .-)))

Was macht ein Waschbär in der Wüste ????

Genau Dicke Backen .-)))

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