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Einstellung trotz Kurzarbeit?

H
Hulkys
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

kann vor Beginn der Kurzarbeit oder innerhalb der Kurzarbeit Einstellungen durchgeführt werden. Ich bitte um Antworten.

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Community-Antworten (3)

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rolfo

24.11.2009 um 11:48 Uhr

Kommt drauf an! Wird für die gleiche Abteilung für die KUG gemeldet ist eingestellt ist es wohl nicht richtig und dies kann der BR ja verhindern. Für Abteilungen die nicht von Kurzarbeit betroffen sind ist dies möglich.

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rkoch

24.11.2009 um 13:13 Uhr

@rolfo

Ob der BR die Einstellungen verhindern kann möchte ich mal noch in Zweifel stellen, da die Durchführung von Kurzarbeit für sich keinen Widerspruchsgrund nach §99 BetrVG darstellt, außer es wurde z.B. in einer BV Kurzarbeit so vereinbart, dann zieht §99 (2) 1. Evtl. könnte man einen Fall von §99 (2) 2. konstruieren, aber das halte ich für gewagt. Wenn der AG jemanden einstellt um damit einen Grund für betriebsbedingte Kündigung anderer AN zu schaffen würde er IMHO gerichtlich nie durchkommen. Insofern glaube ich nicht das der Widerspruch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

Fakt ist, das die AfA in diesem Fall kein Kurzarbeitergeld gewähren würde, aber das ist erstmal Problem des AG. Ich würden den AG aber schon mal höflich fragen, wie er sich das vorstellt....

Vor Beginn der Kurzarbeit sind Einstellungen IMHO möglich.

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rolfo

25.11.2009 um 11:32 Uhr

Wir kommen auf denselben Nenner, du hast es nur ausführlicher geschrieben. Die AfA und die KUG sind in diesem Fall der Knackpunkt. Der BR kann ja auf Grund dessen die hoffentlich bestehende BV zur Kurzarbeit kündigen, dann kommt die AfA ins Spiel, denn hier könnte man die Erschleichung von Sozialleistungen vermuten.

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