Erstellt am 24.11.2009 um 10:48 Uhr von rolfo
Kommt drauf an! Wird für die gleiche Abteilung für die KUG gemeldet ist eingestellt ist es wohl nicht richtig und dies kann der BR ja verhindern. Für Abteilungen die nicht von Kurzarbeit betroffen sind ist dies möglich.
Erstellt am 24.11.2009 um 12:13 Uhr von rkoch
@rolfo
Ob der BR die Einstellungen verhindern kann möchte ich mal noch in Zweifel stellen, da die Durchführung von Kurzarbeit für sich keinen Widerspruchsgrund nach §99 BetrVG darstellt, außer es wurde z.B. in einer BV Kurzarbeit so vereinbart, dann zieht §99 (2) 1. Evtl. könnte man einen Fall von §99 (2) 2. konstruieren, aber das halte ich für gewagt. Wenn der AG jemanden einstellt um damit einen Grund für betriebsbedingte Kündigung anderer AN zu schaffen würde er IMHO gerichtlich nie durchkommen. Insofern glaube ich nicht das der Widerspruch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.
Fakt ist, das die AfA in diesem Fall kein Kurzarbeitergeld gewähren würde, aber das ist erstmal Problem des AG. Ich würden den AG aber schon mal höflich fragen, wie er sich das vorstellt....
Vor Beginn der Kurzarbeit sind Einstellungen IMHO möglich.
Erstellt am 25.11.2009 um 10:32 Uhr von rolfo
Wir kommen auf denselben Nenner, du hast es nur ausführlicher geschrieben. Die AfA und die KUG sind in diesem Fall der Knackpunkt.
Der BR kann ja auf Grund dessen die hoffentlich bestehende BV zur Kurzarbeit kündigen, dann kommt die AfA ins Spiel, denn hier könnte man die Erschleichung von Sozialleistungen vermuten.