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Einstellung trotz noch laufender Bewerbungsfrist?

O
Ole1980
Sep 2020 bearbeitet

Darf der AG, trotz noch laufender Bewerbungsfrist, schon Personen einstellen?

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Community-Antworten (6)

C
Catweazle

08.09.2020 um 13:42 Uhr

Wenn es keine Regelung gibt, die es ihm verbietet, ja.

W
wdliss

08.09.2020 um 14:22 Uhr

Auf was soll er denn auch noch warten, wenn er sich schon entschieden hat?

C
celestro

08.09.2020 um 14:26 Uhr

"Auf was soll er denn auch noch warten, wenn er sich schon entschieden hat?"

Gemeinhin wartet man alle Bewerbungen ab und nimmt dann "den besten Kandidaten". Wenn man vorher schon einstellt sieht das sehr danach aus, als sei die Ausschreibung bloß "pro forma" gemacht worden. Rechtlich nicht zu beanstanden, moralisch natürlich schon.

F
fantil

08.09.2020 um 14:59 Uhr

"Darf der AG, trotz noch laufender Bewerbungsfrist, schon Personen einstellen? "

Offensichtlich sollen doch mehrere Personen eingestellt werden. Da kann man doch schon mal frühzeitig anfangen, wenn vielleicht die Bewerberzahl so niedrig ist ;-).

S
svb

08.09.2020 um 15:36 Uhr

Zur Klarstellung: 2 verschiedene Ausschreibungen.

  1. Ausschreibung war noch nicht beendet.

Eingestellt wurde eine Woche vor Ausschreibungsende, ein Bewerber von Ausschr.1 für die Stelle Ausschreibung 2

C
celestro

09.09.2020 um 01:22 Uhr

also wird die Person für eine Stelle eingestellt, für die sie sich nicht einmal beworben hat?

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