Überstundenabbau innerhalb von 4 Wochen?
Hallo Kollegen! meine Frage lautet: ist es irgendwo gesetzlich fesgeschrieben , dass Überstunden innerhalb von 4 Wochen abgebummelt werden müssen?
Community-Antworten (7)
03.03.2011 um 20:35 Uhr
Wer hat dir so etwas gesagt ?
03.03.2011 um 20:46 Uhr
störenfried, für BR-Tätigkeit siehe, § 37.3 BetrVG. Ansonsten, wenn nicht anderweitig geregelt, nö.
03.03.2011 um 21:18 Uhr
steht in 37.3 etwas von überstunden???
04.03.2011 um 09:29 Uhr
@alterBrummbär
Das sehe ich ein klein wenig anders. Bezogen auf das ArbZG ist es doch so, daß Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden täglich bis zu zehn Stunden täglich zwar zulässig sind, aber im Schnitt eines halben Jahres 8 Stunden nicht überschreiten dürfen.
Wenn also ein Vollzeitarbeiter mit acht Stunden täglich Überstunden macht, dann muß er sie IMHO, wenn er dem ArbZG folgt, innerhalb von sechs Kalendermonaten die Überstunden wieder abgebummelt haben, da er ansonsten die 8 Stunden Schnitt nicht einhält. Oder??
Das sind dann zwar nciht die vier Wochen, die der störenfried hier erfragt, aber es ist eine zeitliche Vorgabe.
@isabell im § 37 (3) steht zwar nichts explizit von Überstunden, aber von einem Ausgleichsgewährungszeitraum für BR-Tätigkeit, die betriebsbedingt nicht in der AZ erfolgen konnte.
04.03.2011 um 09:37 Uhr
Warum redet ihr immer vom Ausgleich innerhalb von 6 Monaten? Die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden täglich muss innerhalb von 4 Monaten erreicht sein. 6 Monate sind es nur dann wenn es eine entsprechende Tarifvereinbarung gibt. @ Störenfried Habt ihr dazu eine BV? Kann es sein, dass bei euch als Überstunden nur die Zeit zählt, die über eine bestimmte monatliche Stundenzahl hinausgeht?
04.03.2011 um 09:50 Uhr
rolfo, 6 Monate ist schon richtig, gem. § 3 ArbZG. Wie kommst Du auf 4 Monate?
04.03.2011 um 10:57 Uhr
@ Lotte, sorry, du hast recht. Ich habe unseren Tarifvertrag zugrunde gelegt, der von 4 Monaten ausgeht .
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