Erstellt am 09.06.2022 um 23:03 Uhr von Dummerhund
Bei einer außerordentlichen Sitzung zählt das selbe wie bei anderen Sitzung auch. Einladen müsst ihr ihn. Kommt er so ist dies seine Freizeit.
Außerordentliche Sitzung werden auch nur so benannt weil sie außerhalb des sonstigen Zyklus liegen.
Erstellt am 09.06.2022 um 23:18 Uhr von Seppl28
Einladen ist klar. Der Vorsitzende meinte nur das das BR Mitglied kommen muss, egal ob dieser frei hat oder es außerhalb seiner 4 Tage Woche ist.
Erstellt am 09.06.2022 um 23:55 Uhr von Dummerhund
Da liegt der Vorsitzende falsch. Ihr habt ja eine 4 Tage Woche und daher befindet sich diese Person nicht im bezahlten Freizeitausgleich. Hier muss man nämlich unterscheiden. Bei bezahlten Freizeitausgleich wäre ich beim BRV.
Erstellt am 10.06.2022 um 00:24 Uhr von Seppl28
Der Betrieb hat eine 5 Tage Woche. Nur besagtes BR Mitglied halt eine 4 Tage Woche.
Erstellt am 10.06.2022 um 00:40 Uhr von Dummerhund
Wie gesagt, wenn dies vertraglich so festgesetzt ist und der Montag kein immer Frei ist und vom AG Seite her nicht Vergütungspflichtig ist ist dies individuell zu Betrachten und nicht mit den anderen Vergleichbar.
Oder aber er läuft unter Teilzeit. Dann müsste er kommen, die Stunden aber in Freizeit ausgleichen.
Erstellt am 10.06.2022 um 04:13 Uhr von Seppl28
Bei dem BR Mitglied ist der Montag immer frei und wird dementsprechend auch nicht Vergütet. Wenn das BR Mitglied Urlaub nimmt, werden auch nur 4 Tage Urlaub eingetragen, da besagter Tag immer frei ist.
Erstellt am 10.06.2022 um 06:38 Uhr von seehas
Wenn das BR Mitglied Urlaub oder aus anderen Gründen keine Arbeitsverpflichtung besteht, dann ist es verhindert und es ist ein Ersatzmitglied einzuladen. Durch die Tätigkeit als BR dürfen keine Nachteile entstehen. Arbeiten an einem freien Tag ohne Zeitausgleich ist ein solcher Nachteil.
Erstellt am 10.06.2022 um 06:38 Uhr von Agassi0
Meiner Meinung nach muss er nicht kommen, er muss aber zumindest eingeladen werden, und wenn er dann kommt, müssen ihm die Reisekosten erstattet und die Zeit als Freizeitausgleich gewährt werden
Erstellt am 10.06.2022 um 09:38 Uhr von Catweazle
Ein freier Tag ist kein Verhinderungsgrund. Nur auf den Grund kommt es an ob ein Ersatzmitglied geladen werden muss oder nicht. Ob die Zeit in Freizeit vergütet werden muss oder nicht hängt davon ab ob sie betriebsbedingt oder betriebsratsbedingt außerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegt.
Quelle Dr. Kluge Seminare: "Nach § 37 Abs. 3 Satz 2 BetrVG liegen betriebsbedingte Gründe auch dann vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann."
Erstellt am 10.06.2022 um 11:21 Uhr von Dummerhund
Meines Erachtens liegt hier aber für die Person ein ganz normales Wochenende an. bei Einem beträgt ein Wochenende 2 Tage und bei anderem eben 3 Tage.
Wenn dem so wäre das er kommen müsste, könnte ja demnächst der BRV Sitzungen auf Samstags legen, weil er Samstags arbeiten müsste.
Beispiele die hier immer im § 37 BetrVG aufgezeigt werden betreffen immer Zeiträume an denen davor oder danach am selben Tag noch gearbeitet werden müsste an dem Tag oder aber wenn man sich in einer Freischicht befindet. Hier aber scheint der AN ein ganz normales Wochenende zu haben. Und das umfasst für ihn nun mal 3 Tage. Etwas anderes wissen wir hier nicht.
Erstellt am 10.06.2022 um 11:51 Uhr von rsddbr
Auch ein Wochenende ist kein Verhinderungsgrund!
Lädt der BRV zu solch ungewöhnlichen Zeiten zur Sitzung, sitzt er eben allein und ist nicht beschlussfähig.
Erstellt am 10.06.2022 um 12:11 Uhr von Dummerhund
Ich kürze die Sache für den Fragesteller einfach mal ab. Bekommt das BRM an dem Tag eine Einladung einfach Antworten, bin im Kurzurlaub zu der Zeit.
Erstellt am 10.06.2022 um 12:18 Uhr von Relfe
interessant wird es erst, wenn der BRV die Sitzung auf den Montag legt, aber das BRM die Einladung nicht empfangen kann, weil es bis Freitags der Vorwoche im Urlaub ist.
Ist er dann am Montag verhindert? weil Urlaub ist es ja nicht mehr.
In solchen Konstellationen sollte der BRV sich fragen: "Warum mache ich das, ich weiß doch dass der Montag Probleme mit sich bringt"
Außerdem wäre ich mir nicht sicher, ob der BRV hier richtig handelt, wenn er absichtlich die Termine auf den freien Tag legt, es sei den es gibt keine andere Möglichkeit.
Erstellt am 10.06.2022 um 12:30 Uhr von Seppl28
Der BRV weiß das dieses Mitglied schon seit Jahren diese 4 Tage Woche hat. Hinzu kommt das besagtes Mitglied Teilzeit Beschäftigt ist und Nachmittags die Kinder zu betreuen hat. Mir stellt sich einfach die Frage, warum ein BRV einfach zum Mitglied sagen kann, er muss kommen, obwohl es ganz klar mit dem AG geregelt ist das dieser nur eine 4 Tage Woche hat. Mir erschließt sich das nicht so ganz, das ein BRV über dem AG stehen kann.
Erstellt am 10.06.2022 um 13:26 Uhr von §§reiter
Zitat von Seppl28:
"Mir erschließt sich das nicht so ganz, das ein BRV über dem AG stehen kann."
Das ist auch nicht der Fall. Aber ein Grundsatz der BR-Arbeit ist nun mal, dass die Amtspflichten über den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen stehen.
Das sind hier einfach zwei verschiedene paar Schuhe. Einerseits besteht für dieses BRM an diesem Tag keine arbeitsvertragliche Verpflichtung zu arbeiten. Dies ändert aber nichts daran, dass ein BRM, seines Amtes wegen, verpflichtet ist an den Sitzungen des BR teilzunehmen.
Für diesen Fall gibt es den § 37 Abs. 3 BetrVG:
"Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten."
Wichtig hier Satz 2:
" Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann."
Erstellt am 10.06.2022 um 13:31 Uhr von celestro
"In solchen Konstellationen sollte der BRV sich fragen: "Warum mache ich das, ich weiß doch dass der Montag Probleme mit sich bringt""
Völlig richtig, ABER .... (wie Du auch schon selbst ins Spiel bringst):
"Es wurde für den Montag eine außerordentliche Sitzung einberufen."
Eine außerordentliche beruft man ja nicht ohne Grund ein und außerdem ... wenn diese Sitzung jetzt "außerordentlich" ist, scheinen die regulären Sitzungen also nicht am Montag zu sein (oder nicht jede Woche). Von daher ... nicht zuviel shimpfen, wenn man keinen Plan hat "wieso".
Erstellt am 10.06.2022 um 13:43 Uhr von Seppl28
Es findet jede Woche eine BR Sitzung statt. Ich schimpfe nicht. In meinen Augen ist es halt nur Willkür. Man hätte die außerordentliche Sitzung auch ruhig nach der BR Sitzung machen können, da eh alle Mitglieder da waren. Die außerordentliche Sitzung sollte auch um genau die Uhrzeit stattfinden wo besagtes BRM sein Kind abholen muss.
Erstellt am 10.06.2022 um 13:55 Uhr von wdliss
"Man hätte die außerordentliche Sitzung auch ruhig nach der BR Sitzung machen können" ?
Über welches Thema macht man denn eine außerordentliche Sitzung das nicht auch in der regulären Sitzung hätte behandelt werden können? Wir machen nur außerordentliche Sitzungen wenn einzuhaltende Fristen ein Thema nicht bis zur nächsten ordentlichen Sitzung warten lassen können.
Erstellt am 10.06.2022 um 14:01 Uhr von celestro
"Ich schimpfe nicht"
Der Hinweis mit dem Schimpfen galt nicht Dir.
"Man hätte die außerordentliche Sitzung auch ruhig nach der BR Sitzung machen können, da eh alle Mitglieder da waren."
Wie bitte? Wenn an dem Tag eine BR Sitzung ist, habe ich doch als BRV überhaupt keinen Grund, an dem Montag eine außerordentliche Sitzung einzuberufen.
"Die außerordentliche Sitzung sollte auch um genau die Uhrzeit stattfinden wo besagtes BRM sein Kind abholen muss."
Das ist erst einmal völlig egal. Wenn aber der BRV weiß, dass das BRM sein Kind abholen muss, ist das BRM verhindert und da der BRV auch kein Recht von "das BRM MUSS kommen" zu reden.
Erstellt am 10.06.2022 um 14:10 Uhr von Seppl28
Es ging um eine ordentliche und um eine fristlose Kündigung.
Erstellt am 10.06.2022 um 14:17 Uhr von celestro
Das ist ja alles völlig irrelevant. Eine außerordentliche Sitzung am regulären Sitzungstag wäre nur einfach Schwachsinn. Also vielleicht mal Informationen zu den relevanten Dingen schreiben und nicht, ob jemand Schuld hatte oder nicht.
Erstellt am 10.06.2022 um 14:19 Uhr von Seppl28
Wenn die Kündigung einen Tag vor der BR Sitzung rein kommt, erschließt es sich mir nicht, warum man das nicht in der BR Sitzung auch behandelt.
Erstellt am 10.06.2022 um 14:51 Uhr von celestro
Wann kam denn die Kündigung rein? Bei einer Fristlosen hat man 3 Tage ... das ist nicht viel. Wenn die außerordentliche montags ist und die reguläre dienstags gewesen wäre ... könnte man warten. Es kann aber auch sein, das man das lieber vorzieht (und es dafür gute Gründe gibt).
Also solange Du die relevanten Fakten hier nur weiter so "peu a peu" rausgibst, brauchst Du Dich über Skepsis nicht zu wundern.
Erstellt am 10.06.2022 um 15:30 Uhr von Dummerhund
So langsam kommt Licht ins Dunkele. Wenn man das jetzt so liest, hätte ich das ein oder andere wohl auch nicht geschrieben.
Denke aber mal egal was nu noch kommt, celestro hat es schon benannt. Wegen Kundenbetreuung IST ist das BRM Verhindert, ganz gleich was der BRV behauptet.
Erstellt am 10.06.2022 um 15:54 Uhr von §§reiter
Zitat von celestro
"Eine außerordentliche Sitzung am regulären Sitzungstag wäre nur einfach Schwachsinn"
Zitat von Seppl28:
"Wenn die Kündigung einen Tag vor der BR Sitzung rein kommt, erschließt es sich mir nicht, warum man das nicht in der BR Sitzung auch behandelt."
Ich kann mir eigentlich nur eine Konstellation vorstellen, die das ansatzweise erklären könnte:
Ein Tag vor der Sitzung kommt die Kündigung auf den Tisch und die Einladung zur Sitzung ist schon raus. Dann will der BRV, formal korrekt, diese Kündigung zum Sitzungsbeginn in die Tagesordnung aufnehmen und ein (oder mehrere) BRM fühlen sich jetzt aus irgendeinem Grund dazu berufen quer zu schießen und stimmen der Aufnahme in die TO nicht zu. Dann könnte zu dieser Kündigung tatsächlich in dieser Sitzung kein Beschluss gefasst werden. (Da könnte man als BRV schon auf die Idee kommen: "Ihr Deppen, na gut, dann halt morgen außerordentliche Sitzung" oder tatsächlich sogar: "Euch geb ich! Außerordentliche gleich im Anschluss an die Sitzung").
Erstellt am 10.06.2022 um 16:55 Uhr von Relfe
@Seppl28
--> ist das BRM denn jetzt am besagten Montag gekommen oder nicht?
falls nicht, wurde ein EBRM geladen?
Erstellt am 10.06.2022 um 20:39 Uhr von Seppl28
Nein das BRM ist nicht an dem Tag erschienen.
Erstellt am 11.06.2022 um 10:59 Uhr von UliPK
Verstehe die ganze Diskussion nicht so wirklich.
Zum einen hat ein BRV niemanden etwas zu befehlen.
Zum anderen hat celestro ja schon geschrieben, dass dieses BRM verhindert ist.
"Das ist erst einmal völlig egal. Wenn aber der BRV weiß, dass das BRM sein Kind abholen muss, ist das BRM verhindert und da der BRV auch kein Recht von "das BRM MUSS kommen" zu reden. "
Besser kann man es ja schon fast nicht mehr beschreiben.
Dann hat der BRV halt ein Ersatz zu laden.