Erstellt am 27.02.2011 um 17:12 Uhr von wölfchen
. . . wie sollte denn Eurer Meinung nach die Lösung für die Zeiten erhöhten Arbeitsanfalls aussehen? Und was sagen die betroffenen MA dazu?
Die gegenwärtige Situation sieht doch gewiss so aus, dass der Arbeitgeber bestimmt, wann die Überstunden zu leisten sind und auch darüber, wann sie auszugleichen sind.
Ebenfalls aus dem Bauch heraus würde ich deshalb den Abschluss einer BV zu flexiblen Arbeitszeiten favorisieren, denn das käme einerseits dem Arbeitgeber zugute (Zeiten höheren Arbeitsaufkommens werden abgefangen) und andererseits auch den AN (in Zeiten geringeren Arbeitsanfalls können sie flexibel über ihre erarbeitete Freizeit verfügen). Bei flexiblen AZ haben beide was davon . . .
Erstellt am 27.02.2011 um 21:19 Uhr von DerAlteHeini
Belinda
Der BR kann Überstunden auch ohne Begründung ablehnen.
Erstellt am 28.02.2011 um 08:17 Uhr von wölfchen
. . . kann er - und spätestens bei der Einigungsstelle muss er Gründe vorbringen und fällt mächtig auf die Nase, wenn sie dann nicht stichhaltig sind . . .
Erstellt am 28.02.2011 um 08:58 Uhr von Petrus
@wölfchen:
oder auch nicht - je nachdem wie stichhaltig die Begründung für die Überstunden ist.
Gerade im Controlling hat in den letzten Jahren die Unart zugenommen, dass die GF am dritten oder spätestens am vierten die _endgültigen_ Monatszahlen haben will.Wie soll das gehen, wenn die letzten Zahlen erst nach der letzten Schicht im Monat ermittelt werden können? Weshalb es ja im gewerblichen Bereich die Lohnzahlung auch meist erst am 15. gibt... (vorher nur Abschläge)