Erstellt am 14.02.2007 um 14:07 Uhr von Jube
Kommt bei uns auch immer wieder mal vor, die kann man dann nur noch zur Kenntnis nehmen und ein ernstes Wort mit dem Vorgesetzten reden, von wegen rechtzeitig usw.
Erstellt am 14.02.2007 um 14:09 Uhr von weichei22
und wie ist denn da die rechtliche lage...kann man die Überstunden erst ab Eingang des Antrages genehmigen ?
Erstellt am 14.02.2007 um 14:13 Uhr von Jube
Für die weitere Zeit wird dann genehmigt, -oder auch nicht. Mit einer Nichtgenehmigung im Nachhinein würdet ihr im Zweifel nur den Kollegen schaden, ist ja nicht mehr rückgängig zu machen.
Erstellt am 14.02.2007 um 15:27 Uhr von weichei22
@Jube: welchen Schaden genau meinst Du ?
und....das in dem bereich, aus dem der Antrag kommt Überstunden gemacht werden ist schon ca. 6 monate bekannt, wir haben immer wieder darauf hingewiesen...jetzt wollen wir einfach nur mal ein zeichen setzen und die Stunden erst ab Eingang des antrages genehmigen....für den kollegen ist das egal....
mich interessiert nur: können wir das rein rechtlich ?????