HR (Personalabteilung) vertritt Geschäftsführung ohne Vollmacht
Guten Morgen ,
folgende Fragen:
Die Geschäftsleitung hat laut Vortrag der Personalabteilung die Bearbeitung aller Vorgänge mit dem Betriebsrat übertragen. Selbst 74er Gespräche soll ich mit der Personalabteilung führen.
Ich habe mehrfach um die Vorlage einer Handlungsvollmacht gebeten,ohne Erfolg. Die Personalabteilung schreibt mit die Geschäftsleitung hätte sie beauftragt (den Weg finde ich seltsam erwarte dies normalerweise als Information von der Geschäftsleitung)
Für Eure Antworten vorab Danke.
Gruß Raimund
Community-Antworten (4)
08.04.2014 um 08:59 Uhr
Sprich doch mal die GL an, was dahinter steckt.
08.04.2014 um 09:04 Uhr
Lies auch mal meinen Thread vom 20.12.2013, 9.02 Uhr, BR findet Personaler ungeeinet als Vertreter für das Monatsgespräch
08.04.2014 um 10:40 Uhr
Teilt doch dem AG mit, dass es Euch als nicht ausreichend erscheint, alle Angelegenheiten, die üblicher Weise im Monatsgespräch besprochen werden, nur mit der HR-Abteilung zu besprechen und erinnert den AG an seine Verpflichtung aus dem § 74 BetrVG.
Der AG kann zwar diese Aufgabe delegieren (was in großen Betrieben oft Sinn macht, weil der AG als solcher gar nicht mehr den Betrieb im Detail kennt; da hilft dann schon eher der Geschäftsführer usw.) aber es reicht eben nicht unbedingt der Personalchef.
An einer Vollmacht würde ich es jetzt nicht festmachen.
08.04.2014 um 11:58 Uhr
Bei uns im Unternehmen ist auch an jedem Standort der jeweilige Personalchef Ansprechpartner für den jeweiligen Standort BR. Für den GBR ist natürlich der Vorstand Ansprechpartner. Gibt es Dinge, die wir mit dem Personalchef nicht regeln können/wollen, wenden wir uns an den Werksleiter.
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