Eine Frage an euch wenn der BR gegen dem Arbeitgeber ein Verfahren führt und es zum Gütetermin kommt und dort nur im Anschreiben durch das Arbeitsgericht der Anwalt als zwingend erforderlich geladen wird ,kann dann trotzdem (wie vom Anwalt gewünscht ) der BRV am Termin teilnehmen,ausswärtige BR Arbeit.Oder muss er sich dafür Freizeit nehmen?