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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht - Teilnahme durch den gesamten BR?

H
Hank
Jan 2018 bearbeitet

darf der gesamte Betriebsrat während der Arbeitszeit an einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht teilnehmen, auch wenn nur der Betriebsratsvorsitzende geladen ist

5.32209

Community-Antworten (9)

K
Kölner

06.12.2006 um 13:23 Uhr

@Hank Teilnehmen kann jeder. Ob die Teilnahme allerdings als AZ zählt, wage ich zu bezweifeln. Die Kommentierung zum § 37 Abs. 2 BetrVG hilft...

K
Konrad

06.12.2006 um 14:36 Uhr

Ein Gütetermin ist i.d.R. öffentlich alle BRs können in ihrer Freizeit daran teilnehmen

Nur für den geladenen Betriebsratsvorsitzen zählt dies als Arbeitszeit.

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Heini

06.12.2006 um 20:34 Uhr

NEIN !!

H
Hank

07.12.2006 um 16:42 Uhr

Hallo Heini,

gibt es da irgendeine Rechtsgrundlage???

L
Leo

07.12.2006 um 19:34 Uhr

Es kommt darauf an wenn es um eine Gerichtssache geht die was mit der Firma direkt zu tun hat, dann können die BR- Mitglieder auch in der Arbeitszeit hin.

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Fayence

07.12.2006 um 19:42 Uhr

leo, ich gehe davon aus, dass ein BRM während der Arbeitszeit (Ausnahme!!!) generell nur der Gerichtsverhandlung beiwohnen kann, die etwas mit seinem AG zu tun hat!

Was Du meinst, ist, dass diese betriebsbezogene Verhandlung von grundlegender Bedeutung für den BR sein muss. In diesem Fall wird eine solche Ausnahmeregelung in den Kommentierungen unter § 37 BetrVG beschrieben; ansonsten gehört die Prozeßteilnahme nicht zum originären Aufgabenkatalog eines BRMs.

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Hank

07.12.2006 um 20:53 Uhr

Hallo Leo,

es geht hier lediglich um eine Güteverhandlung in der der Betriebsrat vertreten durch den BR-Vorsitzenden geladen ist. Kann dann trotzdem während der Arbeitszeit jedes BR Mitglied einfach hin????

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Fayence

07.12.2006 um 21:12 Uhr

Hank,

ich bin zwar nicht leo, aber die Antwort lautet trotzdem noch immer "Nein"!

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hank

07.12.2006 um 21:14 Uhr

danke ich glaube das ja auch

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