Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht - Teilnahme durch den gesamten BR?
darf der gesamte Betriebsrat während der Arbeitszeit an einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht teilnehmen, auch wenn nur der Betriebsratsvorsitzende geladen ist
Community-Antworten (9)
06.12.2006 um 13:23 Uhr
@Hank Teilnehmen kann jeder. Ob die Teilnahme allerdings als AZ zählt, wage ich zu bezweifeln. Die Kommentierung zum § 37 Abs. 2 BetrVG hilft...
06.12.2006 um 14:36 Uhr
Ein Gütetermin ist i.d.R. öffentlich alle BRs können in ihrer Freizeit daran teilnehmen
Nur für den geladenen Betriebsratsvorsitzen zählt dies als Arbeitszeit.
06.12.2006 um 20:34 Uhr
NEIN !!
07.12.2006 um 16:42 Uhr
Hallo Heini,
gibt es da irgendeine Rechtsgrundlage???
07.12.2006 um 19:34 Uhr
Es kommt darauf an wenn es um eine Gerichtssache geht die was mit der Firma direkt zu tun hat, dann können die BR- Mitglieder auch in der Arbeitszeit hin.
07.12.2006 um 19:42 Uhr
leo, ich gehe davon aus, dass ein BRM während der Arbeitszeit (Ausnahme!!!) generell nur der Gerichtsverhandlung beiwohnen kann, die etwas mit seinem AG zu tun hat!
Was Du meinst, ist, dass diese betriebsbezogene Verhandlung von grundlegender Bedeutung für den BR sein muss. In diesem Fall wird eine solche Ausnahmeregelung in den Kommentierungen unter § 37 BetrVG beschrieben; ansonsten gehört die Prozeßteilnahme nicht zum originären Aufgabenkatalog eines BRMs.
07.12.2006 um 20:53 Uhr
Hallo Leo,
es geht hier lediglich um eine Güteverhandlung in der der Betriebsrat vertreten durch den BR-Vorsitzenden geladen ist. Kann dann trotzdem während der Arbeitszeit jedes BR Mitglied einfach hin????
07.12.2006 um 21:12 Uhr
Hank,
ich bin zwar nicht leo, aber die Antwort lautet trotzdem noch immer "Nein"!
07.12.2006 um 21:14 Uhr
danke ich glaube das ja auch
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