Ich bin das einzigste BR Mitglied welches auch Gewrkschaftsmitglied ist. Alle anderen 4 BR Mitglieder scheuen den Beitritt zur Gewerkschaft (man könnte sich ja bei der GL unbeliebt machen). Ich selber stehe aber zur meiner Mitgliedschaft und möchte in Zukunft möglichst viel Austausch mit dieser haben, bringt der Belegschaft und natürlich auch mir am meisten.

Als BRM habe ich ja das Recht soviel Zeit wie nötig für meine BR Arbeit aufzubringen.

Angenommen ich würde ca. 1 mal monatlich die 15 km auf mich nehmen um mich bei der Gewerkschaft mit Gewerkschaftssekretären zu treffen und mich mit ihnen über aktuelles oder allgemeines auszutauschen, ist das im Sinne des BetrVG auch BR Arbeit über die ich selbst entscheiden kann???

Danke für die Antworten
Harvey