Erstellt am 13.10.2010 um 22:09 Uhr von Jocki
Hallo Harvey,
Da dieser Termin Außerhaus stattfindet benötigst Du hierfür sicherlich einen Mehrheitsbeschluß vom BR. Also sicherheitshalber abstimmen und dann kann die Reise eventuell losgehen!
Außer Du läßt es privat laufen, also in Deiner Freizeit ohne Ausgleich/Abrechnung jeglicher Art über Deinen Arbeitgeber, dann ist es Deine Entscheidung.
Denn Privat darfst Du selbstverständlich über Deine Zeit selber entscheiden!
Sicherlich ist die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft nach dem BetrVG "Betriebsratsarbeit".Jedoch wenn der Termin Außerhaus stattfindet würde ich sicherheitshalber einen "Mehrheitsbeschluß" vom Betriebsrat protokollieren!
Harvey bist Du Vorsitzende/r?
Wenn die anderen komischerweise dagegen sind :( ? Warum ? , dann lade Du doch
den/die Gewerkschaftssekretä/rin nach Euch/Dir in den Betrieb hin ein. Vielleicht nicht monatlich aber so halbjährlich? Das wäre dann BR-Arbeit im Hause !
LG
Jocki
Erstellt am 13.10.2010 um 22:30 Uhr von Lotte
Hallo harvey,
da auch das BetrVG der Gewerkschaft eine besondere Stellung bei misst ist die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft m. E. Betriebsratsarbeit. Würde das aber durchaus mit den BR Kollegen besprechen. Wir haben bei uns im Gremium zwei Kollegen, die explizit dafür zuständig sind, den Kontakt mit der Gewerkschaft zu halten und zu pflegen. Das könntest Du bei Euch sein.
Erstellt am 13.10.2010 um 22:33 Uhr von harvey
Jocki, danke für die schnelle Antwort:
1.) Mehrheitsbeschluss geht gar nicht, die 4 anderen BR Mitglieder lehnen die Gewerkschaft ab!!! Entschuldigug, hätte mich klarer ausdrücken sollen.
2.) Klar ist, was ich in meiner Freizeit mache geht den AG nichts an, ist aber nicht der Sinn der Sache BR Arbeit während der Freizeit zu machen.
Gruß
Harvey
Erstellt am 13.10.2010 um 22:46 Uhr von harvey
Auch dir Lotte herzlichen Dank für deine schnelle Antwort:
wie schon oben erwähnt bringt meiner Meinung nach das Gespräch mit den BR Kollegen nicht viel. Sicher , ich sehe es genau wie du schreibst, den Kontakt zur Gewerkschaft zu halten wäre mein "Ding".
Und da ich ich sehr neu bin hier im Forum, was heist m.E. ???
Danke und Gruß
Harvey
Erstellt am 13.10.2010 um 23:46 Uhr von Lotte
Harvey,
m. E. = meines Erachtens ;-)
Lieben Gruß und gute Nacht
Lotte
Erstellt am 14.10.2010 um 10:38 Uhr von Zulie
Hallo an Alle,
also, ich habe noch nie gehört, dass Gewerkschaftsarbeit wie oben genannt, also im Haus der Gewerkschaft, Betriebsratsarbeit ist. In § 2 BetrVG heißt es doch, dass zur Wahrnehmung der Aufgaben aus dem BetrVG der Gewerkschaft der Zugang zur Firma gewährt werden muss. Umgekehrt muss der AG einem (egal ob BR-Mitglied oder nicht) doch nicht das Aufsuchen der Gewerkschaft als Arbeitszeit bezahlen.
In § 31 BetrVG ist ganz klar geregelt, unter welchen Umständen ein Gewerkschaftsmitglied an der BR-Sitzung teilnehmen darf (nämlich auf Antrag von 1/4 der BR-Mitglieder). In § 43 (4) BetrVG ist geregelt, unter welchen Umständen die Gewerkschaft die Durchführung einer Betriebsversammlung fordern darf und in § 46 BetrVG ist die Teilnahme eines Gewerkschaftsmitgliedes an der Betriebsversammlung geregelt.
Ich habe keinen § gefunden, in dem steht, dass ein reguläres BR-Mitglied während der Arbeitszeit zur Gewerkschaft fahren darf, um Gewerkschaftsarbeit zu machen.
Ich sehe auch die Vorteile für die Mitarbeiter nicht, wenn ein BR-Mitglied zur Gewerkschaft fährt. Kommt aber jemand von der Gewerkschaft zur Betriebsversammlung, haben die Mitarbeiter etwas davon, da die Gewerkschaft ja beratend daran teilnehmen darf, dass heißt, der Kollege darf sich dort äußern.
Gruß
Zulie
Erstellt am 14.10.2010 um 17:16 Uhr von Widder
@Zulie
Hast du einen § gesehen, der verbietet zur GEW zu fahren, um dort Gespräche mit dem zuständigen Sekretär zu führen. Dort wird bestimmt nicht über den nächsten Kegelausflug des BR gesprochen, sondern es werden Probleme diskutiert und Lösungen dafür erarbeitet.
Da liegt der Vorteil für die MA klar auf der Hand. Es ist immer leichter, und vor allen Dingen auch schneller, bei der GEW einen Termin zu bekommen, als den Sekretär ins Haus zu holen.
Der § 2 Abs 1 BetrVG schreibt die vertrauensvolle Zusammenarbeit vor. Da steht NICHT wo diese stattfinden muss.
Das Zutrittsrecht wird erst im Absatz 2 geregelt.... daher 2 paar Stiefel
Schon wieder hat sich ein Vertreter des AG in das Forum geschlichen, und verteilt seine "Weisheiten"...unglaublich...
Erstellt am 18.10.2010 um 10:23 Uhr von Zulie
@ Widder
Ganz sicher bin ich kein AG-Vertreter. Allerdings möchte ich mir meine Interessenvertretung nicht von "Kollegen" kaputt machen lassen, die der Meinung sind, Gewerkschaftsarbeit während der Arbeitszeit als BR-Arbeit deklarieren zu müssen.
Harvey schreibt nichts von konkreten Problemen sondern von dem regelmäßigen Austausch. Nimmt ein BR-Gremium jedoch z. B. aufgrund eines konkreten Problems den rechtlichen Beistand der GEW in Anspruch, sehe ich das auch unproblematisch. Ob der BR sich so irgendwo beim Anwalt beraten läßt, oder eben bei der GEW und dann auch in den dortigen Räumen ist ja ok. Aber da liegt dann wohl auch immer ein BR-Beschluss zu Grunde.
Zulie
Erstellt am 18.10.2010 um 11:05 Uhr von Widder
wenn kein AG -Vertreter, sorry kam aber bei mir so rüber, dann aber nicht unbedingt ein Freund der GEW......
Auch ein regelmäßiger Austausch mit der GEW ist BR-ARbeit.
Da braucht der BR auch keine Beschluß, das ergibt sich aus § 2 Abs. 1 BetrVg....