Erstellt am 24.11.2021 um 19:42 Uhr von Dummerhund
1. Beschlussfassung nach § 37 Abs. 6 BetrVG zur Betriebsratsschulung mit
auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung aufführen, sowie auch Beschlussfassung nach § 40 BetrVG:
2. Ihr fast den Beschluss welchen BRM´s auf welcher Schulung fahren
sollen.
3. Beschluss zur Kostenübernahme nach §40 BetrVG
3. Ihr teilt dem AG mit das ihr in der Sitzung vom XY den Ordnungsgemäßen Beschluss gefasst habt das die Herren/Damen xy von Tag xy bis Tag xy in Stadt xy Teilnehmen sollen. Da der Betriebsrat die Schulungen für erforderlich hält fordern wir sie AG XY auf sämtliche Kosten dafür nach § 40 BetrVG zu übernehmen.
Ihr warten seine Reaktion ab und bucht dann selber das Seminar.
In jedem Fall würde ich vor dem Ganzen mit dem Seminaranbieter Kontakt auf nehmen ob für die Seminare xy noch Plätze frei sind oder ob überhaupt aufgrund der panamaischen Lage überhaupt Schulungen statt finden.
Ein Tipp von mir. Merkt euch das Wort erforderlich. Dies ist von Dritten immer schlecht widerlegbar.
Hier noch ein Link wenn der AG das nicht so sieht.
https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Fragen-und-Antworten-zur-Betriebsratsarbeit/Muss-ich-meine-Betriebsratsseminare-beim-Arbeitgeber-genehmigen-lassen
Erstellt am 25.11.2021 um 08:13 Uhr von Andrar
Richtig ist: erst Beschlussfassung zur Teilnahme wie oben schon beschrieben. unverbindliche Anmeldung beim Anbieter, Bedarfsmeldung an GL. Antwort abwarten. Erst dann verbindlich buchen. Lehnt der AG grundlos ab kann man dennoch gehen und das einklagen. Die Hürden einer Ablehnung sind recht hoch.
Erstellt am 25.11.2021 um 09:44 Uhr von seehas
Wobei es auch gar nicht schadet, erstmal mit dem AG zu sprechen. Manche sind so vernünftig zu wissen, dass sie es sowieso bezahlen müssen. Für das Verhältnis zum AG schadet es nicht, es bereits vorher einmal anzusprechen.
Erstellt am 25.11.2021 um 09:49 Uhr von Dummerhund
" Lehnt der AG grundlos ab kann man dennoch gehen und das einklagen"
Von der Vorgehensweise würde ich erst mal abraten, wenn man auf seinem Lohn angewiesen ist.