Erstellt am 04.05.2009 um 11:02 Uhr von kriegsrat
Seminarteilnahme nach § 37Abs. 6 BetrVG
Erforderlichkeit hängt
von verschiedenen Faktoren ab, wie:
betriebliche Situation : Welche Aufgaben und Probleme stellen sich dem Betriebsrat
aktuell oder in absehbarer Zeit?
Inhalt der Veranstaltung :Sind die vermittelten Seminarinhalte erforderlich?
Dauer und Art der
Veranstaltung
Sind Dauer und Art der Veranstaltung für den Bildungszweck
angemessen?
Betriebsratsmitglied Welche Vorkenntnisse hat das Betriebsratsmitglied?
Welche Seminare hat das Betriebsratsmitglied in der Vergangenheit
besucht?
Mit welcher Spezialaufgabe ist das Betriebsratsmitglied im Betriebsrat
betraut?
Anzahl der Schulungsteilnehmer
Können mehrere Betriebsratsmitglieder zu dem gleichen Seminar
entsandt werden oder reicht die Teilnahme eines einzelnen
Betriebsratsmitglieds?
Entsendungszeitpunkt Ist das Betriebsratsmitglied im Betrieb abkömmlich oder stehen
der Seminarteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen?
Schaut man sich diesen Katalog an, kann keine Veranstaltung ohne weiteres
als erforderlich bezeichnet werden.
Manche Veranstalter deklarieren ihre Seminare mit dem Hinweis: »Dieses
Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG!« Das mag für die Werbung
hilfreich sein – unter rechtlichen Aspekten kann auch der Veranstalter nicht
für jeden Einzelfall Erforderlichkeit garantieren.
schau doch mal hier rein:
http://www.bund-verlag.de/shop/media/products/3500_auszug1.pdf
Erstellt am 04.05.2009 um 11:37 Uhr von Rotzlöffel
@kriegsrat
Danke, für die schnelle Antwort und den Link.
Umfassende Info, die alle Fragen (fast) beantwortet.