Erstellt am 15.08.2019 um 18:46 Uhr von BRHamburg
Die Bücher und anderen Materialien gehören den jenigen der das Seminar bezahlt. In den meisten Fällen dürfte das der Arbeitgeber sein. Also würde ich die Sachen im BR Büro lassen.
Erstellt am 15.08.2019 um 19:23 Uhr von Kratzbürste
Frage doch mal denjenigen, der die die Bücher gegeben hat, wen er als Empfänger sieht.
Erstellt am 16.08.2019 um 08:04 Uhr von ExBoMa
In der Annahme, dass Euer AG das Seminar bezahlt, gehören die Bücher rechtlich gesehen erst mal dem Arbeitgeber. Dieser muss aber dem BR alles notwendige Material für die BR Arbeit zur Verfügung stellen. Somit sollte es ins BR Büro gehören. Wenn ein BR zu Hause BR Arbeit macht oder sich zu Hause "auf schlauen" möchte, kann er die Bücher auch mit nach Hause nehmen. Das das Buch dem AG gehört, greift z.B. dann, wenn ein BRler aus dem Gremium ausscheidet. Dann sollte das Buch wieder zurück an den AG (bzw. BR-Büro)
Erstellt am 16.08.2019 um 08:07 Uhr von seehas
Der Betriebsrat verfügt über kein eigenes Vermögen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ihm alles zur Verfügung zu stellen, was er für eine ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben benötigt. Dazu gehören auch Bücher und eventuell ein Tablet das beim Seminarbesuch gegeben hat.
Ob du die Bücher mit nach Hause nimmst um sie dort zu studieren oder im BR Büro deponierst ist eine Frage der Absprache im BR und evtl. mit dem AG.
Aber der Besitzer ist der Betrieb.
Erstellt am 19.08.2019 um 12:14 Uhr von Kjarrigan
@seehas - natürlich ist der BR / BRM der Besitzer - ich emphele hier mal den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz bei google zu suchen
Die Kostenerstattungspflicht des Ag ergibt sich aus § 40 BetrVG. schaut man in den Fitting zu § 40 findet sich RN 107: Während die Nutzun g der vom AG zur Verfügung gestellten Sachmittel wie z.B. Mobiliar, Schreibmaschine :), Literatur dem BR zusteht, behält der AG das EIGENTUM an diesen Sachen. Das gilt nicht für verbrauchbare Sachen wie z.B. Schreibpapier (wenn die beschrieben sind gehören sie dem BR - ob da wohl mal jemand geklagt hat?)