Hallo!

EIne Mitarbeiterin arbeitet tatsächlich an 3 Tagen in der Woche gesamt 19,5 Stunden in Gleitzeit. Im Arbeitsvertrag ist die Verteilung der Arbeitszeit nicht schrifltich fixiert.
Nun folgender VOrschlag der Personalabteilung:

"Die arbeitsvertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit (SOLL-Arbeitszeit) wird grundsätzlich auf 5 Arbeitstage/Woche gleichmäßig verteilt. Bei allen Fehlzeiten (Krankheit, Urlaub, Sonderurlaub, Kinderkrankengeld …), aber auch bei gesetzlichen Feiertagen wird je Arbeitstag diese Regelarbeitszeit in den Arbeitszeitaufzeichnungen angerechnet.

Wenn die tatsächliche Arbeitszeit (IST-Arbeitszeit) aufgrund besonderer Regelungen ungleichmäßig auf die einzelnen Wochentage verteilt ist, wird dies auch entsprechend von den Mitarbeitenden eingetragen (Stunden über der Regelarbeitszeit werden als "Plus" eingetragen, Stunden an Arbeitstagen, an denen weniger oder überhaupt nicht gearbeitet wird, werden als "Minus" eingetragen). So gleicht sich die Arbeitszeit im Wochenschnitt wieder aus. Fehlzeiten, die sich auf die Vergütungshöhe auswirken, können so wie vorgesehen als "Fehltage" in das Lohnabrechnungssystem eingegeben und damit automatisch abgezogen werden. "

Hier ergeben sich in vielerlei Hinsicht Nachteile für die Mitartbeiterin. GIbt es eine gesetzliche Regelung, in der festgehalten ist, dass es sich bei einer tatsächlichen Arbeitszeit an 3 Tagen in der Woche auch um eine "3 Tage Woche" handeln muss und nicht um eine "5 Tage Woche" und wo ist der zu finden? Im Internet konnte ich bisher dazu nichts entdecken.

Herzlichen Dank!

Zur Antwort:
Vielen Dank erst mal dafür!
Ja, die Mitarbeiterin hat auch in der Vergangenheit tatsächlich an 3 Tagen in der Woche gearbeitet. Vertretungsweise hat sie ab und an auch an den übrigen zwei Tagen gearbeitet.