Hallo an die alten "Füchse" in Personalratsfragen!

Bin noch Neuling auf diesem Gebiet und brauche eueren Rat! Bei uns gilt TVÖD. Es handelt sich um eine Abteilung mit 2 Vollbeschäftigten + 2 Teilzeitbeschäftigen mit
19,5 Stunden + Dienststellenleiter.
Die Arbeitszeiten der Teilezitbeschäftigten sind folgendermaßen aufgeteilt:

vormittags: 1. Teilzeitbeschäftige Mo: 7 - 12 Uhr
Die: 7 - 12 Uhr
Mi: 7 - 12 Uhr
Do: 7 - 11.30
Fr: - frei -
nachmittags: 2. Teilzeitbeschäftigte Mo: 12 - 15.30 Uhr
Die: 12 - 15.30 Uhr
Mi: 12 - 15.30 Uhr
Do: 11.30 - 15 Uhr
Fr: 7.30 - 13 Uhr

Es besteht ein Arbeitsvertrag mit regelmäßiger Arbeitszeit von 19,5 Stunden ohne
Zusatzvereinbarungen wie Schichtarbeit/ Wechselschicht/Arbeitsplatzteilung/Abruf
oder ähnliches. Für diese Zeiten wurden vom Dienststellenleiter Kernarbeitszeiten
festgesetzt obwohl in der Dienstvereinbarung steht: "die gleitende Arbeitszeit
gilt für jeden Arbeitnehmer im Rahmen dieser Dienstvereinbarung.

Nun zu meiner Frage: Kann der Dienststellenleiter im Rahmen seines Direktionsrechts
die Arbeitszeiten der Nachmittagskraft jederzeit umändern auf vormittags ???
Immer wenn die Vormittagskraft nicht anwesend ist (Krankheit, Überstunden, Urlaub)
müsse die Nachmittagskraft die Vormittagskraft vertreten (spontane Änderungen der
täglichen Arbeitszeit)????? Hätte die Nachmittagskraft im Vertretungsfall bei Erfüllung
ihrer 19,5 Stunden am Freitag dann auch frei ????