Erstellt am 13.01.2008 um 11:19 Uhr von Lotte
elke,
wenn die AZ der AN derart festgelegt ist und es keine Vereinbarung bezüglich einer Vertretung gibt, dann kann der AG m.E. nur im gegenseitigen Einvernehmen spontane Änderungen der AZ vornehmen. Falls die Vertretung zu einer Mehrarbeit führt, muss sie vom BR genehmigt sein und auch bei der Lage der AZ ist der BR im Boot. (z.B. bei DP Änderungen)
Zur Frage der Mehrarbeit muss es zu einer Einigung mit dem AG kommen, wann diese wieder ausgeglichen wird. Frage ist auch, ob der TV/AV eine Verpflichtung zur Mehrarbeit vorsieht.
Erstellt am 13.01.2008 um 11:45 Uhr von elke
Danke Lotte für die Auskunft! Ich habe mittlerweile 53 Überstunden ohne
Ausgleichsregelung. Die Dienstvereinbarung "erlaubt" bis zu 10 Überstunden.
Der Dienststellenleiter behauptet: Die Arbeitszeiten und wie lange ich zu arbeiten hätte, würde er bestimmen.
Erstellt am 13.01.2008 um 18:05 Uhr von Lotte
elke,
die Leibeigenschaft wurde Ende des 18., Anfang des 19. Jhd abgeschafft ;-)
Für AN und AG ist das was im AV steht bindend und das Direktionsrecht endet da, wo Gesetze, Rechtsprechung, AV, TV, BV oder auch der BR ihm Einhalt gebeten.
Was sagt denn der BR, genehmigt er denn regelmäßig die Mehrarbeit trotz BV? Und was sagt der Dienststellenleiter, wenn Du die Mehrarbeit mit Hinweis auf Deinen TZ Vertrag und auf die BV verweigerst?
Erstellt am 13.01.2008 um 20:46 Uhr von Immie
@elke
Wenn eure Diestvereinbarung 10 Stunden erlaubt,
was sagt sie dann über die restlichen 43 Stunden aus?
Erstellt am 14.01.2008 um 09:44 Uhr von elke
Lotte, der Personalrat hat gemeint, daß ich Überstunden machen müsse, wenn der Dienststellenleiter das so will genauso könne er meine Zeiten ändern. In der Dienst-
vereinbarung steht, daß alle Überstunden ü b e r 10 von der übergeordneten Behörde
genehmigt werden müssen und eine schriftliche Begründung vorlegen müßte. Wonach sich aber unser Dienstellenleiter nicht richtet.
Was kann passieren, wenn ich mich weigere weitere Überstunden zu machen?
Von Seiten des Personalrats habe ich keine Unterstützung. Auch die Änderung der täglichen Arbeitszeit bringt mir große Probleme, da ich mich aufgrund einer chronischen Erkrankung regelmäßig in Behandlung befinde und natürlich meine Termine vormittags ausmache. Teilt er mich dann vormittags ein, so habe ich mich zu rechtfertigen, warum ich nicht könne, was ich denn zu tun hätte oder ich solle meine
Labortermine doch dann nachmittags machen lassen (was medizinisch nicht möglich ist).
Erstellt am 14.01.2008 um 10:03 Uhr von CalicoJack
meiner Meinung nach kann der Dienstellenleiter auch die Kernarbeitszeit nicht so festlegen. Wenn die Teilzeitkräfte Gleitende Arbeitzeit haben, kann man bicht als Kernzeit die volle Arbeitzeit festlegen! Aber auch da sollte der Betriebsrat ein Mitspracherecht haben.
Erstellt am 14.01.2008 um 20:53 Uhr von Lotte
elke,
Personalrat? Öffentlicher Dienst? Da ticken manche Uhren anders, aber an Dienstvereinbarungen müssen sich dort normalerweise auch Dienststellenleiter halten.
Kommt wahrscheinlich auf Deine Standfestigkeit an und welche Fiesigkeiten der Dienststellenleiter sich einfallen lassen kann. Arbeitsrechtliche Schritte wird er sich bei bewußtem Verstoß gegen die DV und dass schon im wiederholten Fall wahrscheinlich in direkter Konsequenz auf Deine Weigerung nicht erlauben. Es sei denn Recht und Gesetz sind ihm völlig egal.