Teilzeitarbeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Meine Frage betrifft die Teilzeitarbeit
Unsere Unternehmensleitung berechnet die Arbeitsstunden in der Woche immer auf die 5-Tage Woche AUCH WENN lediglich zwei feste Tage pro Woche gearbeitet werden. So stehen im Dienstplanprogramm pro Tag 3,08 Stunden auch wenn nur an zwei festen Tagen jeweils 7,7 Stunden gearbeitet werden.
Wie sehen Sie die Sachlage?
Ich bin für Empfehlungen, Kommentare und Quellenangaben sehr dankbar!
Lieben Gruß
Julia S.
Community-Antworten (9)
07.10.2020 um 17:00 Uhr
Was passiert denn wenn ich an einem 7,7 Tag krank bin?
07.10.2020 um 17:11 Uhr
"Wie sehen Sie die Sachlage?"
So, wie sie beschrieben ist. Was ist Ihre Frage?
07.10.2020 um 17:32 Uhr
Es ist nicht verboten es so zu handhaben oder auch die tatsächliche vereinbarten Arbeitstage mit 7,7 h abzurechnen.
Es gibt dann halt nur Problemfälle (über die Einigkeit bestehen muss / also am besten klären) im Umgang mit Urlaub, Krankheit, Feiertagen, etc.
07.10.2020 um 17:38 Uhr
An einem 7,7 Stunden Tag muss sich bei Krankheit die ganze Woche krank gemeldet werden... Das kann nicht rechtens sein
07.10.2020 um 17:40 Uhr
Zudem ist die Arbeitsanweisung sich bei Teilzeitarbeit immer eine ganze Woche Urlaub nehmen zu müssen, selbst wenn nur ein Tag (bei einem Stellenumfang von 7,7 Std.)Urlaub benötigt wird.
08.10.2020 um 11:39 Uhr
Man kann das durchaus so machen. Allerdings hat man dann auch Anspruch auf mehr Urlaub. Und wenn man z.B. am Montag Dienstag arbeitet und am Freitag krank ist so muss auch hier 3,08h gutgeschrieben werden, da krank wie im Schnitt gearbeitet ist. Auch Urlaub wird nur mit 3,08h gutgeschrieben. An den 2 Tagen arbeitest du 3,08h+Rest (das geht aufs Konto wo die anderen Tage zehren). Funktioniert theoretisch sogar mit einer 100Tage Woche. Bei Feiertagen (wo man arbeiten müsste) ist es natürlich auch nur 3,08h.
08.10.2020 um 12:58 Uhr
Bei Krankheit muss immer die für diesen Tag geplante Arbeitszeit berechnet werden (z.B. 7,7 Stunden), fällt ein Feiertag auf einen regelmäßigen Arbeitstag ist es genauso. Nur bei Urlaubstagen wird jeder Tag dann mit 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit abgerechnet (z.B. 3,08 Stunden). Für eine Woche Urlaub müssen also 5 Tage Urlaub eingereicht werden und deshalb besteht auch der gleiche Urlaubsanspruch wie bei "normalen" Beschäftigten.
08.10.2020 um 13:25 Uhr
@seehas
Das macht mMn keinen Sinn. Wenn ein Teilzeitmitarbeiter eine 5-Tage-Woche vereinbart und demnach jeden Tag 3,08 h zu arbeiten hat, kann er / sie gerne montags und dienstags 7,7 h machen (weil z.B. Gleitzeit). Dann werden Urlaubs- / Krankentage mit je 3,08 h gewertet.
Alternativ geht natürlich auch, konkret zu vereinbaren, das es nur eine 2-Tage-Woche (Mo/Di) gibt. Dann bekommt man aber bei Krankheit / Feiertag auf einem Do oder Fr auch absolut nichts angerechnet.
Aber das zusammenmixen geht mMn nicht.
12.10.2020 um 12:24 Uhr
@ seehas:
Der Mitarbeiter ist jeden Tag geplant mit 3,08h! Alles andere macht er dazu (Plusstunden) oder weg (Minusstunden). Angenommen er arbeitet am Montag und Dienstag die je7,7h und ist Mittwoch bis Freitag krank, dann (wenn krank gemeldet) werden diese 3 Tage auch mit 3,08h berechnet. Wenn er Urlaub haben will muss er übrigens auch Montag - Freitag nehmen (auch 3,08h).
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