Hallo zusammen, folgende Frage von uns: Bei uns findet nächste Woche eine Mitarbeiterversammlung statt, auf der von der Geschäftsleitung über die Auslastung des Betriebes, weitere Strategien etc. berichtet wird. Für manche ist diese Veranstaltung außerhalb der Arbeitszeit, wodurch sich jetzt die Frage stellt, ob die Mitarbeiter, die extra deswegen in den Betrieb kommen, diese Zeit als Überstunden geltend machen dürfen. Teilweise wird die Meinung vertreten, dass immer, wenn von der Geschäftsleitung "eingeladen" wird, dies auch Arbeitszeit bzw. eben Überstunden ist, obwohl es nicht als Pflichtveranstaltung deklariert ist, andere behaupten, wenn freiwillig, dann keine Arbeitszeit, selbst wenn Einladung zur Information durch die Geschäftsleitung. Wie ist es denn jetzt richtig? Danke schon mal