Erstellt am 31.01.2011 um 20:56 Uhr von harvey
Hallo,
es müssen bei euch mindestens 4 BR Mitglieder für den Beschluss stimmen, die Mehrheit.
Wenn 3 BR Mitglieder krank (verhindert) sind dann müßt Ihr die nächsten 3 EBRM zur Sitzung laden und dann Stimmen die mit ab.
Gruß
Harvey
Erstellt am 31.01.2011 um 21:01 Uhr von ehrtbbeehre
ok und was ist, wenn nicht alle drei ebrm da sind, dann können wir das nicht abstimmen, richtig?
Erstellt am 31.01.2011 um 21:09 Uhr von nicoline
ehrtbbeehre
*wenn wir als betriebsrat eine schulung beschliessen, wieviele mitglieder müssen das beschliessen?*
Zunächst mal muss der BR beschlussfähig sein, das ist immer dann der Fall, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Bedeutet bei Euch: 4 BRM müssen zunächst mal da sein.
Der Beschluss des BR wird immer mit der Mehrheit der ANWESENDEN MITGLIEDER gefasst.
Also, bei Euch müsssen 4 BRM da sein und davon 3 dem Seminar zustimmen, denn bei der Anwesenheit einer geraden Anzahl von BRM ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Und ganz zum Schluss noch: für kranke BRM muss Ersatz geladen werden, es sei denn, die Kranken haben ausdrücklich benannt, dass sie ander Sitzung teilnehmen wollwn.
Erstellt am 31.01.2011 um 21:11 Uhr von nicoline
ehrtbbeehre
*ok und was ist, wenn nicht alle drei ebrm da sind, dann können wir das nicht abstimmen, richtig?*
Dann müßtet Ihr ja immer noch 4 sein und dann könntet ihr abstimmen
Erstellt am 31.01.2011 um 21:22 Uhr von harvey
was heißt "nicht da sind" ??? Auch Krank oder anderweitig verhindert (Urlaub, Seminar ...) oder einfach an Ihrem Arbeitsplatz sind und nicht zur BR Sitzung erscheinen ?
Wenn verhindert, ist das nächste BR Mitglied zu laden und das stimmt dann mit ab.
Wenn die EBRM aber nicht zur Sitzung erscheinen und lieber arbeiten dann ist kein weiteres EBRM zu laden, dann seit Ihr nur zu viert und stimmt dann ab. Das ist gerade noch zulässig weil mehr als 50% der BR Mitglieder anwesend sind. Dann muß es aber eine Mehrheit für den Beschluss geben, 2:2 geht nicht. Im Notfall den Tagesordnungpunkt bei der nächsten BR Sitzung nochmal auf die Tagesordnung setzen.
Welches BR Mitglied sollte aber seinem BR Kollegen dringende BR Schulungen nicht gönnen wollen?
Gruß
Erstellt am 31.01.2011 um 21:29 Uhr von ehrtbbeehre
@harvey
ich meinte nicht ( und ich geh auch nicht davon aus), dass die ebrm nicht wollen, sondern dass die vllt zufällig frei haben oder auch krank sind.
gruß
Erstellt am 31.01.2011 um 21:32 Uhr von pfeilenbogen
wenn die EBRM frei haben müssen sie zur Sitzung kommen. Dann bekommen sie einen Freizeitausgleich dafür § 37 (3)
Erstellt am 01.02.2011 um 08:52 Uhr von Ulrik
Wo bitte steht denn geschrieben, daß jemand im Frei kommen muß?
Ich hab eben nochmal mit dem LAG telefoniert, dem Vorsitzenden Richter der 2ten Instanz.
Die Regelungen des § 37 BetrVG gelten dann, wenn aus organisatorsichen Grunden, wegen zb Wechselschicht, die Sitzung nicht zu den Zeiten des Einzelnen stattfinden können.
Aber in einem Betrieb, in dem bei einer 6 Tage-Woche nur 5 Tage/Woche gearbeitet werden müssen, also immer ein Tag (unterschiedlich) frei ist, dann ist laut der Aussage des Gerichts das BRM an seinem freien Tag verhindert.
Ich lass mich ja gern belehren, aber zunächst mal stütze ich persönlich mich auf diese Aussage.
Erstellt am 01.02.2011 um 09:45 Uhr von Lotte
Ulrik,
das ist hier ein Dauerstreitpunkt ;-))
Aber ich bin da ganz bei Dir und freu mich über die Aussage des Richters.
Erstellt am 01.02.2011 um 17:50 Uhr von nicoline
Ulrik
*Aber ich bin da ganz bei Dir und freu mich über die Aussage des Richters.*
ich auch ;-))