Erstellt am 30.06.2014 um 20:34 Uhr von BloodyBeginner
Eingeladen werden müssen alle, bei einem Verhinderungsgrund wie Urlaub dann entsprechend ein Ersatzmitglied. Wenn ihr aber in der Sitzung dann nur 3 BRs seid, ist das ok, denn ihr seid ja dann beschlussfähig.
Erstellt am 30.06.2014 um 21:49 Uhr von nicoline
bollebolle
*Wir, 5-er-Gremium, sollen zustimmen zur Einstellung. Wieviel Mitglieder müssen da sein?*
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
*Reicht 3, da die anderen Urlaub etc sind*
§ 25 Ersatzmitglieder
(1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats.
Zusammengefasst:
Beschlussfähigkeit mit 3 Mitgliedern vorhanden, bei Urlaub oder anderen anerkannten Verhinderungsgründen sind Ersatzmitglieder in der korrekten Reihenfolge zu laden, wenn eine gerade Anzahl von BRM tagt, Satz 2 von § 33 Abs. 1 beachten
und...........................................
DRINGEND SCHULUNG EMPFOHLEN!
Erstellt am 01.07.2014 um 16:57 Uhr von Thessa
Moin.
In diesem speziellen Fall ist die Anzahl der BR-Mitglieder völlig egal, denn der BR muss ja einer Einstellung nicht aktiv und per gültigem Beschluss zustimmen (es sei denn, ihr habt das irgendwo verankert).
Bein einer Ablehnung wäre ein Beschluss nötig. Verweigert der BR eine Einstellung nicht mit einem qualifizierten Veto, dann darf der neue Kollege anfangen.