Erstellt am 19.07.2006 um 13:11 Uhr von RolfH
Hallo Ernst,
siehe BetrVG § 33 Abs. 2
"Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig."
Am besten noch die Kommentierung im BetrVG Däubler/Kittner/Klebe 10.Auflage lesen.
Erstellt am 19.07.2006 um 13:13 Uhr von Ramses II
Ein siebenköpfiger BR kann nicht "dezimiert" werden!