Unser BR besteht aus 7 ordentlichen Mitgliedern. Wir haben zwei Nachrücker. Wieviele Mitglieder müssen mind. bei einer Sitzung anwesend sein, um einen unanfechtbaren Beschluß fassen zu können? Problem durch evtl. längerfristiger Dezimierung des BR durch Krankheit. Welche Gesetzesgrundlagen liegen vor?