Leiharbeit anstatt feste Mitarbeiter
Hallo, wir sind eine recht kleine GmbH mit rund 30 MA in der Entsorgungsbranche - folgender Fall : Drei MA wechseln in eine andere Firma, einer wurde mit einer Abfindung gegangen und bei einem läuft die Befristung aus. Die Geschäftsführung möchte nun zwei Stellen überhaupt nicht mehr besetzen und den Rest mit Leiharbeitnehmern nachbesetzen. Wir als BR wollen natürlich neue MA einstellen, als Kompromiss zumindest drei von den fünf. Gibt es da evtl. Urteile o.ä. ? Dürfen die Chefs das so einfach ? Würde mich über eine Antwort sehr freuen Danke im voraus Klaus
Community-Antworten (5)
27.01.2011 um 10:51 Uhr
@ Drecksackblase, ja, die Chefs können das so einfach machen. Nach § 99 BetrVG muss aber vom AG die Zustimmung des BR`s eingeholt werden. Der BR kann diese Zustimmung verweigern und verlangen das es vorher eine interne Stellenausschreibung geben muss. Der BR kann auch die Zustimmung verweigern, wenn der AG nicht beim Arbeitsamt nachgefragt hat, ob für diese Arbeitsplätze Schwerbehinderte vorhanden sind. Auch die Nichberücksichtigung des befristeten AN kann ein Widerspruch sein.
27.01.2011 um 10:57 Uhr
@ Drecksackblase, ergänzend zu @pirsieben(?) allerdings gibt es gewisse Möglichkeiten darüber hinaus einen LeihANeinsatz zu ordnen um einen Wildwuchs zu verhindern....
27.01.2011 um 10:58 Uhr
Also mir geht es hauptsächlich darum, ob ehemals feste Arbeitsplätze einfach so wegfallen dürfen und/oder durch Leiharbeitnehmer besetzt werden können !
27.01.2011 um 11:18 Uhr
@ Drecksackblase, willkommen in der Realität und ja dürfen sie. So einige Rechte haben AG nun doch noch.
27.01.2011 um 11:24 Uhr
@pirat Ja ist schon klar - ich habe eigentlich auch ein gutes Verhältnis zu der Geschäftsführung will aber einer "Überfremdung" vorbeugen. Dein Link finde ich übrigens recht hilfreich und ich werde §92a BetrVG auf jeden Fall einbringen ! Mal schauen was dabei rauskommt !?
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