Erstellt am 27.01.2011 um 09:51 Uhr von pirsieben
@ Drecksackblase,
ja, die Chefs können das so einfach machen.
Nach § 99 BetrVG muss aber vom AG die Zustimmung des BR`s eingeholt werden.
Der BR kann diese Zustimmung verweigern und verlangen das es vorher eine interne Stellenausschreibung geben muss.
Der BR kann auch die Zustimmung verweigern, wenn der AG nicht beim Arbeitsamt nachgefragt hat, ob für diese Arbeitsplätze Schwerbehinderte vorhanden sind.
Auch die Nichberücksichtigung des befristeten AN kann ein Widerspruch sein.
Erstellt am 27.01.2011 um 09:57 Uhr von pirat
@ Drecksackblase,
ergänzend zu @pirsieben(?)
allerdings gibt es gewisse Möglichkeiten darüber hinaus einen LeihANeinsatz zu ordnen um einen Wildwuchs zu verhindern....
http://www.box.net/shared/jxbyh6yafz
Erstellt am 27.01.2011 um 09:58 Uhr von Drecksackblase
Also mir geht es hauptsächlich darum, ob ehemals feste Arbeitsplätze einfach so wegfallen dürfen und/oder durch Leiharbeitnehmer besetzt werden können !
Erstellt am 27.01.2011 um 10:18 Uhr von pirat
@ Drecksackblase,
willkommen in der Realität und ja dürfen sie.
So einige Rechte haben AG nun doch noch.
Erstellt am 27.01.2011 um 10:24 Uhr von Drecksackblase
@pirat
Ja ist schon klar - ich habe eigentlich auch ein gutes Verhältnis zu der Geschäftsführung will aber einer "Überfremdung" vorbeugen.
Dein Link finde ich übrigens recht hilfreich und ich werde §92a BetrVG auf jeden Fall einbringen ! Mal schauen was dabei rauskommt !?