Liebe Kollegen,
wenn der Fall bevorsteht, dass bisher "feste Stellen", die mit unbefristeter Stammbelegschaft besetzt waren, nach deren Ausscheiden (Rente) dauerhaft mit Leiharbeit besetzt werden sollen, würden wir unsere Ablehnung sicherlich mit dem §80 Abs. 1 Satz 8 BetrVG "... die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern." begründen. Hattet Ihr schon solche Fälle und worauf basierte Eure Ablehnung? Für uns ist das Neuland und wir wollen auf der sicheren Seite sein, falls sich der AG unseren Beschluss durch die Einigungsstelle ersetzen lassen will.