Hallo.

Mein Probleme ist folgendes:

Ich arbeite seit mehreren Jahren für eine Leihfirma, diese hat aber nur eine Partnerfirma, an die sie die Leiharbeiter ausleiht.
Diese Partnerfirma ist jetzt ab nächste Woche in Kurzarbeit und hat alle Leiharbeiter abgemeldet, möchte diese aber gerne navh der Kurzarbeit (geplant sind 2 Monate Dauer) gerne alle zurück bekommen.

Jetzt habe ich mich versucht im Internet zu erkundigen und bin irgendwo darauf gestoßen, dass die Möglichkeit der Kurzarbeit für Leiharbeiter aufgrund einer Sonderregelung (Corona) besteht und diese Möglichkeit jetzt bis zum Ende des Jahres verlängert wurde.
Allerdings nur, wenn man bis zum 31.März Kurzarbeit angemeldet hat, ansonsten ist das Unternehmensrisiko selbst zu tragen.

Zudem habe ich auch gelesen, dass mir das Recht zusteht, mein Entgelt zuhause zu bekommen, solange mein Verleiher keine Einsatzmöglichkeiten für mich hat.

Zudem habe ich gelesen, dass ich einen Kündigungsschutz habe, solange in den nächsten 3 Monaten ein Arbeitsplatz in Aussicht steht und ich die Möglichkeit habe, dort wieder zu arbeiten und nur gekündigt werden kann, wenn der Verleiher nachweisen kann, das dieser mich in den nächsten 3 Monaten nicht verliehen kann und mir jede Möglichkeit der Fortbildung gegeben hat. Diese Frist steigt sogar auf 6 Monate, wenn der Verleiher das Risiko eingeht nur eine Partnerfirma für die Verleihung seiner Arbeiter zu haben.


Nun zu meiner Frage.

Habe ich recht damit, dass mir folgendes zusteht:

Fortzahlung eines vollen Gehalts, während ich zuhause auf eine Einsatzmöglichkeit warte?