Der Geschäftsführer einer GmbH beabsichtigt, bestehende AV gegen Leiharbeitnehmer-AV auszutauschen. Die erforderliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen AN-Überlassung hat der GF bereits erhalten. Bei den MA handelt es sich um Arzthelferinnen in einem Medizinischen Versorgungszentrum einer Klinik.

Droht den MA die Kündigung, wenn sie nicht unterschreiben?